Winterschlussverkauf startet am 31. Januar 2022

Der letzte Montag im Januar läutet im Einzelhandel für gewöhnlich eine Zeit der Reduzierungen ein, den freiwilligen Winterschlussverkauf (WSV). Der traditionelle Starttermin für den WSV fällt in diesem Jahr auf den 31. Januar.

Waren die Lager des Textilhandels vor einem Jahr infolge pandemiebedingter Lockdowns noch sehr voll, sind die aktuellen Restbestände bei vielen Mode- und Schuhgeschäften derzeit eher gering. Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet daher vielerorts voraussichtlich ein Winterschlussverkauf mit angezogener Handbremse.

Dass die Warenlager im Textilhandel in diesem Jahr kurz vor dem WSV vielerorts leerer sind als üblich, liegt zum einen am zurückhaltenden Einkaufsverhalten zahlreicher Händlerinnen und Händler. Mit Blick auf die pandemiebedingte Unsicherheit in der Branche und auf die ungewisse Entwicklung der Krise haben viele von ihnen weniger Herbst- und Winterware eingekauft. Zum anderen sorgen weltweit angespannte Lieferketten und hiermit verbundene Ausfälle bei der Warenauslieferung im vergangenen Jahr für ein deutlich geringeres Warenangebot.

Im diesjährigen WSV könnten die Produktauswahl und die Rabatte daher geringer ausfallen als gewohnt. Zudem ist davon auszugehen, dass sich nicht alle Handelsunternehmen an den Aktionswochen beteiligen werden. Dennoch lohnt sich die Suche nach Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesem Jahr. Der WSV dauert in der Regel zwei Wochen. Da viele Menschen die traditionellen Schlussverkäufe fest eingeplant haben, bietet der Einzelhandel WSV und Sommerschlussverkauf (SSV) auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2004 weiterhin an.

Hier finden Sie Pressemeldungen, Positionspapiere und weitere Beiträge des Handelsverbands zum Thema Fahrverbote

  1. BMVI veröffentlicht Förderrichtlinie zur Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1. Januar 2019 zunächst rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit. Förderberechtigt sind allerdings nur Halter von Fahrzeugen, die in den sogenannten Schwerpunktregionen ansässig oder tätig sind.

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  2. Automobilhersteller in die Pflicht nehmen

    Ein Kommentar von Michael Reink, Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik Handelsverband Deutschland

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  3. Verkehrswende sinnvoll gestalten - Rahmenbedingungen technologieoffen halten

    Der Handelsverband Deutschland (HDE) setzt sich dafür ein, die Verkehrswende in einen wirtschaftlich sinnvollen Zusammenhang zu stellen und nicht ausschließlich auf E-Mobilität zu setzen. E-Fahrzeuge sind gerade im gewerblichen Verkehr mit Lkw bis auf weiteres nicht geeignet, die Anforderungen des Handels an eine effiziente und wirtschaftlich darstellbare Logistik zu erfüllen.

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  4. Attraktive Innenstädte ohne Schadstoffbelastung - Emissionsarme Innenstadt-Logistik des deutschen Handels

    Der Handel ist Innovator in vielen Bereichen der Logistik. Seit Jahren arbeitet er stetig und stringent an dem Ziel, lebenswerte Innenstädte zu erhalten. Dazu gehört auch die Reduktion von Schadstoffen, denn nur saubere Innenstädte laden zum Verweilen und Einkaufen ein. Sie sind einer der wichtigsten Bausteine, um den stationären Handel auch in Zukunft attraktiv zu halten.

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  5. Fahrverbote vermeiden – Alternativen stärken

    Positionen zu drohenden Fahrverboten in Innenstädten

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  6. Alternative Antriebe als Option im Güterverkehr

    Position und Forderungen des Handels, aktueller Stand und Hemmnisse

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  7. Positionspapier: Zukunft der Innenstädte sichern

    Deutscher Städtetag und Handelsverband Deutschland beziehen Position: Zukunft der Innenstädte sichern

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  8. Positionspapier: Zukunft der Innenstädte sichern

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  9. Optimale Handelsstandorte

    Optimale HandelsstandorteFlächen | Handelslagen | Partner

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  10. Beeinträchtigung des Innenstadthandels durch die Einführung der Blauen Umweltplakette

    Faktenpapier zur Planung einer neuen Umweltplakette, die den Kommunen eine noch engere Fassung der Umweltzonen ermöglichen soll.

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