E-Ladeinfrastruktur: Einzelhandel fordert bedarfsorientierte Ausgestaltung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie
- 01.03.2023
Im Vorfeld der Mitte März stattfindenden Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments zur EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zu einem bedarfsgerechten Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. Die derzeit in Brüssel diskutierte Verschärfung der Vorgaben zum Aufbau von E-Ladesäulen gehen laut HDE an der Realität der Handelsunternehmen und ihrer Kundschaft vorbei. Kritisch bewertet der Verband insbesondere die vorgesehene Orientierung an der Anzahl der Ladepunkte sowie die Vorschrift zur Vorverkabelung von Stellplätzen.
„Der Einzelhandel leistet auch in Zukunft seinen Beitrag, um E-Mobilität in Deutschland und Europa weiter anzukurbeln. Doch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur darf nicht am Bedarf vorbeigehen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Aus Sicht des HDE ist es nicht sinnvoll, dass sich die neuen Vorschriften der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie an der Anzahl der Ladepunkte orientieren. Vorgesehen ist demnach die Errichtung eines Ladepunktes pro fünf Stellplätze. „Beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur braucht es vor allem Flexibilität. Statt der Anzahl der Ladepunkte sollte die Ladeleistung in Kilowatt die relevante Größe sein“, betont Genth. Die Installation von Ladepunkten müsse bedarfsorientiert und flexibel erfolgen können. In den meisten Fällen sei etwa mit wenigen Schnellladesäulen eine Versorgung von wesentlich mehr Fahrzeugen möglich als mit vielen AC-Ladepunkten. „Die bloße Errichtung von Ladepunkten hilft der E-Mobilität nicht weiter und sorgt lediglich für hohe Kosten“, so Genth weiter.
Kritisch bewertet der HDE zudem die Vorschrift zur Vorverkabelung von Stellplätzen. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist laut dem Verband eine angemessene Verlegung von Leerrohren weitaus sinnvoller als eine inflationäre Vorverkabelung von Stellplätzen. „Bei der Verlegung von Leerrohren können örtliche Gegebenheiten und technische Entwicklungen besser berücksichtigt werden als bei der bislang vorgesehenen Vorverkabelung per Gießkannenprinzip“, so Genth. Wichtig sei eine bedarfsorientierte Ausgestaltung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie.