HDE kritisiert Entwurf des Energieeffizienzgesetzes
- 24.05.2023
Vor der ersten Lesung des Entwurfs des Energieeffizienzgesetzes im Bundestag am Donnerstag äußert sich der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch zum Gesetzentwurf. Der Entwurf enthält zusätzliche Verpflichtungen für Handelsunternehmen, die deutlich über die Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie Energieaudits hinausgehen und laut Verband zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand, hohen Kosten und signifikanten Änderungen operationeller Abläufe führen.
„Der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes steht der Maßgabe möglichst einfacher, unbürokratischer und effizienter Verfahren entgegen. So kann das Gesetz keinen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Die Zertifikate, die ohnehin durch Energie- oder Umweltmanagementsysteme erbracht würden, deckten die geforderten Nachweise bereits vollumfänglich ab.
Der HDE sieht zudem angesichts des aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangels eine Herausforderung in der Anwendung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen. „Die zusätzlichen Verpflichtungen erhöhen den Bedarf an Energieauditoren. Dabei sind bereits jetzt die Gutachterkapazitäten zur Zertifizierung für den Einzelhandel häufig nicht vorhanden“, so Gerstein weiter. Umso unverständlicher sei es, dass die wenigen vorhandenen Energieauditoren sich jetzt auch noch mit der Überprüfung von Maßnahmen beschäftigen sollen, die aufgrund ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit am Ende gar nicht umgesetzt werden müssen. Hier würden ohnehin knappe Auditierungsressourcen ohne jede Aussicht auf Erfolg unnötig überfordert. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Zertifizierung nach bestimmten Verfahren sei daher schwer umsetzbar. Ergänzend zu ISO 50001 und EMAS sollten alternative Zertifizierungsverfahren zugelassen werden, die mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden sind. „Die Unternehmen, die sich bereits freiwillig nach ISO 50001 und EMAS haben zertifizieren lassen, sollten die Systeme behalten dürfen“, betont Gerstein.
Laut HDE besteht an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs Anpassungsbedarf. Die Rechtsbegriffe in Bezug auf die Vermeidung und Verwendung von Abwärme seien unklar und die Definition der Wirtschaftlichkeit zur Einschätzung umzusetzender Maßnahmen fragwürdig. Kritisch bewertet der HDE zudem die Pflicht zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen aller als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen. Schließlich könne mit den Daten zu Endenergieeinsparmaßnahmen und den Energieverbräuchen die aktuelle Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens eingeschätzt werden, hier seien Geschäftsgeheimnisse bedroht. Unklar sei zudem die konkrete Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in diversen Mieter-Vermieter-Konstellationen. „Im Einzelhandel sind es neben Gebäuden oft die mit Energieverbrauch verbundenen Anlagen, die sich im Besitz von anderen befinden“, so Gerstein. Hier stelle sich die Frage, wer für die Umsetzung von Endenergieeinsparmaßnahmen verantwortlich sein soll. Der Einzelhandel habe in den vergangenen fünf Jahren in zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen wie energiesparende Beleuchtung, Kältetechnik und weitere Bereiche investiert und seinen CO2-Ausstoß um 33 Prozent gegenüber 2013 reduzieren können. Auch an vielen anderen Stellen leisteten Händlerinnen und Händler große Investitionen wie etwa beim Aufbau von Photovoltaik-Anlagen und E-Ladesäulen. „Daher ist es wichtig, dass notwendige weitere Investitionen auch tatsächlich effizient für den Klimaschutz eingesetzt werden“, so Gerstein weiter. Der Gesetzentwurf müsse vor diesem Hintergrund substanziell nachgebessert werden.