Gesetzentwurf zur Änderung des Kartellrechts gefährdet Wettbewerbsfreiheit und Wohlstand
- 26.05.2023
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Regierungsentwurfs für eine 11. GWB-Novelle (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) im Bundestag appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an die Abgeordneten, grundlegende Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorzunehmen. Der Verband sieht in der aktuell vorliegenden Fassung des Vorhabens einen Paradigmenwechsel für die Wettbewerbsordnung.
„Die GWB-Novelle macht weitgehende und nicht hinreichend begrenzte Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit möglich. Das ist in der bisherigen deutschen Rechtsordnung beispiellos. Wenn das so Gesetz wird, kann das Bundeskartellamt künftig ohne konkrete Voraussetzungen tiefgreifende Maßnahmen ergreifen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ohne abschließend definierte Voraussetzungen für einen Eingriff der Behörden werde das Gesetz auch bei vollkommen legal agierenden Unternehmen für erhebliche Unsicherheiten sorgen. Denn es sei völlig unklar, wann das Bundeskartellamt auf Grundlage der neuen Vorgaben von einer Störung des Wettbewerbs ausgehe, zu welchen Werkzeugen dann gegriffen werde und welche Unternehmen betroffen seien. „Diese großen Unsicherheiten werden Folgen haben: Da leidet dann das Investitionsklima, das dämpft die Wettbewerbsintensität und lässt die Unternehmen vorsichtiger handeln als es gut für den Markt und die gesamte Wirtschaft ist“, so Genth weiter. Es könne nicht im Sinne des Erfinders sein, mit einem Gesetz die positiv wirkenden Marktmechanismen durch Unberechenbarkeiten außer Kraft zu setzen. Am Ende drohten auf diese Weise Wohlstandsverluste für alle. Mit dem Gesetzesvorhaben soll das Bundeskartellamt unter anderem die Möglichkeit erhalten, auch rechtskonform handelnden Unternehmen Vorgaben zu Geschäftsbeziehungen und Vertragsgestaltungen zu machen.
Zudem sieht der HDE den Gesetzentwurf mit großen verfassungs- und rechtsstaatlichen Bedenken. Denn auf der Grundlage des vorliegenden Textes seien Eingriffe in die Tätigkeit der Unternehmen bis an die Grenze zur Willkür und ohne hinreichend konkretisierte Voraussetzungen möglich. „Dieser Gesetzestext war zurecht lange Zeit innerhalb der Bundesregierung sehr umstritten. Die jetzige nach vielen Diskussionen in den Bundestag einbrachte Fassung ist allerdings nur unwesentlich besser“, so Genth. An einigen Stellen sei zwar Bewegung in die richtige Richtung erkennbar, das werde jedoch durch Aussagen in der Gesetzesbegründung wieder deutlich relativiert.
Der Handelsverband appelliert deshalb an die Abgeordneten im Bundestag: „Der Gesetzgeber sollte auf die hochproblematischen neuen Regelungen verzichten und diese ersatzlos aus dem Gesetzentwurf streichen oder für eine verfassungskonforme Ausgestaltung sorgen. In der jetzt vorliegenden Form hätte ein solches Gesetz fatale Auswirkungen und würde nach unserer Einschätzung einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.