Mauterhöhung für kleine Nutzfahrzeuge trifft Handel
- 27.09.2023
Die geplante Änderung des Mautgesetzes steht bereits seit Bekanntwerden in der Kritik. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der vorgesehenen Gesetzesänderung eine Maßnahme mit verfehlter Lenkungswirkung, da Lkw mit alternativen Antrieben kaum verfügbar sind. Insbesondere die geplante Einbeziehung der kleinen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht zeigt aus Sicht des Verbandes, dass die Bundesregierung vor allem nach Einnahmequellen sucht.
Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut vereinbart. „Neu ist im Maut-Entwurf, dass jetzt auch Auslieferfahrzeuge des Handels einbezogen werden sollen. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere des Verteiler- und Zubringerverkehrs, wie er im Einzelhandel stattfindet“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Unternehmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.
„Die Ausweitung der Maut führt zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Anhebung des CO2-Preises auf Treibstoff zu einer deutlichen Mehrbelastung insbesondere der mittelständischen Handelsunternehmen, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind“, so Binnebößel weiter. Im Koalitionsvertrag sei noch von der Vermeidung einer Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte laut HDE auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten, wie sie auch für die Fahrzeuge von Handwerkern vorgesehen ist.