Baurechtsnovelle: HDE fordert Überarbeitung der Lärmvorschriften
- 18.10.2023
Der Handelsverband Deutschland (HDE) betont die Bedeutung der zurzeit von der Bundesregierung erarbeiteten Novelle des Baurechts. Wichtig ist aus Sicht des Verbandes insbesondere, dass in diesem Zuge auch die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) überarbeitet wird. Angemessene und praxisorientierte Lärmvorschriften sind die Voraussetzung für die Gestaltung multifunktionaler Innenstädte.
„Um Multifunktionalität in unsere Innenstädte zu holen, sollten nicht zuletzt die Lärmvorschriften das Nebeneinander unterschiedlicher Funktionen fördern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Novelle des Baurechts habe zum Ziel, die Gestaltung multifunktionaler Innenstädte zu ermöglichen. Hierbei sei die herausragende Rolle des Handels zu berücksichtigen. „Der Einzelhandel wird auch in Zukunft der zentrale Anziehungspunkt für einen Innenstadtbesuch bleiben, aber er muss besser von weiteren Funktionen flankiert werden“, so Genth weiter. Hierzu gehöre etwa die Gastronomie, die Produktion oder auch das innerstädtische Wohnen. „Vor allem das Wohnen ist bisher aber nur ausnahmsweise in den Innenstädten zulässig“, so Genth.
Hier lassen sich laut HDE mit Blick auf die angestrebte Multifunktionalität noch Potenziale heben, wie der Verband in dieser Woche auch im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks mit Fachpolitikern der Bundestagsfraktionen aufzeigte. Die räumliche Nähe zwischen Wohnen und Gewerbe führt regelmäßig zu Konflikten, die in der Regel zugunsten des Wohnens entschieden werden. Der HDE sieht daher im Zuge der Baurechtsnovelle auch Anpassungsbedarf bei der TA-Lärm. „Damit das Gewerbe in einer multifunktionalen Innenstadt weiterhin seinen Beitrag zur Belebung des Zentrums leisten kann, braucht es eine Überarbeitung der geltenden Lärmvorschriften“, so Genth. Das Wohnen auf Kosten der Gewerbefunktion in die Innenstädte einziehen zu lassen, sei nicht zielführend. „Innenstädte zeichnen sich durch die Konzentration hochrangig zentraler Funktionen aus. Für die Anziehungskraft der Zentren ist dieser Charakter elementar“, betont Genth. Als eine dieser zentralen Funktionen sei der Handel von großer Bedeutung für die Innenstadtentwicklung. Das Wohnen hingegen zähle nicht dazu und dürfe daher die zentralen Funktionen nicht verdrängen.