EU-Verpackungsverordnung: Mehrwegvorgaben ganzheitlich gestalten
- 22.11.2023
Vor den heutigen Abstimmungen im Plenum des Europäischen Parlaments über die neue EU-Verpackungsverordnung bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einem ganzheitlichen Ansatz bei EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich. Unter Berücksichtigung des Lebenszyklus eines Produktes sollten ökologische, soziale und wirtschaftliche Faktoren bedacht werden. Mit der europäischen Verordnung will der Gesetzgeber neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen, zudem bestimmte Einweg-Verpackungen verbieten und Verpflichtungen zum Aufbau von Nachfüllstationen einführen.
„Die Nutzung von Verpackungsformaten mit nachgewiesener ökologischer Vorteilhaftigkeit darf auch künftig nicht eingeschränkt werden. Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten sind absolut sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit. Die aktuellen Diskussionen zu Verpackungsverboten würden eindimensional geführt. „Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Daher sind Produktverbote generell kritisch zu beurteilen. Schließlich sieht der Verordnungsvorschlag bereits geeignete Instrumente vor, um den Einsatz von Verpackungen auf das notwendige Maß zu beschränken“, so Gerstein weiter.
Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse kann die Verpackung eine wichtige Rolle spielen, um den optimalen Schutz zu gewährleisten und die Haltbarkeit der Produkte zu garantieren und zu verbessern. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkungen und der Erfüllung von ökologischen Zielen ist die Verpackung etwa auch wichtig für die Kundeninformation, die Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. „Händlerinnen und Händler sollten auch weiterhin in der Lage sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen“, so Gerstein weiter. Das gelte ebenso für den Aufbau von Nachfüllstationen. Auch hier zieht der Gesetzgeber feste Quoten in Erwägung. „Neben vielfältigen hygienischen Gründen sprechen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichen Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau“, so Gerstein. Darüber hinaus gebe es nur eine begrenzte Produktverfügbarkeit, weswegen starre Vorgaben gestrichen werden müssten. „Händlerinnen und Händler sollten selbst entscheiden können, wo sich die Installation von Nachfüllstationen ökobilanziell lohnt“, betont Gerstein.
Mit Blick auf die angestrebte EU-weite Harmonisierung von Pfandlogos ist es laut HDE zwingend notwendig, eine Ausnahme für bestehende Sicherheitskennzeichen zu schaffen. „Der EU-Ministerrat ist hier bei seiner Positionierung auf einem guten Weg. Wir werden uns mit Blick auf die Trilogverhandlungen weiterhin dafür einsetzen, dass das etablierte und überaus erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem in seiner bisherigen Form genutzt werden kann“, so Gerstein.