EU-Verpackungsverordnung: Ausnahmen für bestehende Pfandsysteme beibehalten
- 20.12.2023
Nachdem der EU-Ministerrat am Montag seine Positionierung zur EU-Verpackungsverordnung gefunden hat, bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung, bestehende Pfandsysteme von den neuen Verpflichtungen auszunehmen. Dabei geht es vor allem um den Schutz des in Deutschland bewährten DPG-Pfandlogos, welches das Rückgrat des Einwegpfandsystems darstellt. Mit der europäischen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem neue Vorgaben zur Einführung von Pfandsystemen machen und verpflichtende Mehrwegquoten einführen.
„Mit Blick auf die angestrebte EU-weite Harmonisierung von Pfandlogos ist es zwingend notwendig, eine Ausnahme für bestehende Sicherheitskennzeichen zu schaffen. Das hat der Ministerrat in seiner Positionierung bedacht und ein wichtiges Zeichen gesetzt“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit. Der HDE werde sich im Rahmen der nun anstehenden Trilogverhandlungen weiterhin dafür einsetzen, dass das etablierte und überaus erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem in seiner bisherigen Form genutzt werden könne. Durch die Positionierung von Europäischem Parlament und Europäischer Kommission bestehe die Gefahr, dass das aktuelle nationale Pfandlogo einem EU-weit vereinheitlichten Logo weichen müsse. „Obwohl wir uns grundsätzlich für eine Harmonisierung der Vorschriften im EU-Binnenmarkt aussprechen, muss an dieser Stelle eine Ausnahme gemacht werden. Das deutsche Pfandsystem ist eine Erfolgsgeschichte mit einer der europaweit höchsten Sammelquoten und einer großer Verbraucherakzeptanz. Dem muss in der EU-Verpackungsverordnung Rechnung getragen werden“, so Gerstein weiter.
Ebenfalls positiv bewertet der HDE, dass der EU-Ministerrat keine Vorgaben für den Aufbau von Nachfüllstationen macht, sondern die Händlerinnen und Händler selbst entscheiden lässt, wo sich die Installation von Nachfüllstationen ökobilanziell lohnen kann. „Dem Europäischen Parlament schwebten hier utopische Quoten für die Bereitstellung von Nachfüllstationen vor. Es ist gut, dass der Rat hier für eine Versachlichung der Diskussion gesorgt hat“, betont Gerstein. Feste Quoten wird es dafür im Mehrwegbereich, beispielsweise für Getränke, geben. Ausnahmemöglichkeiten sollen gemäß der Positionierung des EU-Ministerrats über eine Pool-Lösung geschaffen werden.
Nachdem nun sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Ministerrat ihre Positionen gefunden haben, können die Trilogverhandlungen beginnen und in den kommenden Wochen unter dann belgischer Ratspräsidentschaft intensiviert werden.