Konkrete Forderungen zur Bekämpfung des Ladendiebstahls

Die geltenden straf- und strafprozessrechtlichen Regeln gewährleisten in der Praxis nicht hinreichend eine konsequente Verfolgung und wirksame Bestrafung der Täter. Daher ist es notwendig, dass insbesondere gewerbs- und bandenmäßig agierende Ladendiebe in Zukunft auch in der Praxis häufiger für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.

Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Die Mindeststrafe bei den schweren, z. B. bandenmäßig organisierten, Diebstahlsdelikten (§ 244 Abs. 1 StGB) ist auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr anzuheben.
  • Gewerbsmäßiger Diebstahl ist als schwerer Diebstahl (§ 244 Abs. 1 StGB) zu bewerten.
  • Die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153 a StPO sind zu begrenzen. Es muss ausgeschlossen werden, dass Strafverfahren aus „Effizienzgründen“ eingestellt werden.
  • Offene und auch KI-unterstützte Videoüberwachung darf in Einzelhandelsgeschäften nicht nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die Aufsichtsbehörden sollten dies bei der Anwendung der DSGVO berücksichtigen. Eine klarstellende Ergänzung der DSGVO nach dem Vorbild des § 6 BDSG a. F. ist in Betracht zu ziehen.
  • Die Bundesregierung sollte sich in der Justizministerkonferenz dafür einsetzen, dass die Bearbeitung der Anzeigen wegen Ladendiebstahls auf Landesebene immer zentral erfolgt.
  • Die Bundesregierung sollte sich in der Justizministerkonferenz für eine Vernetzung der zuständigen Staatsanwaltschaften untereinander auch auf Bundesebene stark machen. Unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit bei hinreichendem Tatverdacht alle angezeigten Ladendiebstähle ohne Zeitverzug in einer zentralen Datenbank auf Bundesebene erfasst werden können, auf die alle Ermittlungsbehörden elektronisch Zugriff nehmen können.
  • Die personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte muss signifikant verbessert werden. Der im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien  verabredete „Pakt für den Rechtsstaat“ muss zeitnah gemeinsam mit den Ländern umgesetzt werden.
  • Die in den Justizvollzugseinrichtungen bereitgestellten Haftplätze sind an die tatsächlichen Bedürfnisse anzupassen

Detaillierte Erläuterungen zu unseren Forderungen finden Sie in unserem aktuellen Forderungspapier

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