Ladendiebstahl: Gemeinsame Impulse von HDE und GdP zur Reaktion auf eine gesellschaftliche Herausforderung

I. Hintergrund
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellen mit Sorge fest, dass Diebstahlsdelikte im Einzelhandel häufig nicht oder nur unzureichend sanktioniert werden. Ladendiebstahl ist kein Bagatelldelikt. Die Taten werden nicht selten gewerbsmäßig oder sogar in bandenmäßig organisierter Form verwirklicht. Ladendiebstahl ist mitunter mit hoher krimineller Energie verbunden und kann schon bei einzelnen Taten zu wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Händler in vierstelliger Höhe führen. Um das Vertrauen der betroffenen Unternehmer in den Rechtsstaat zu bewahren, müssen die Taten konsequent verfolgt, die Täter überführt und zügig einer angemessenen strafrechtliche Sanktion zugeführt werden.
HDE und GdP verbindet das gemeinsame Ziel, organisierte Eigentumskriminalität wirksam zu bekämpfen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und den Schutz des Eigentums im Einzelhandel zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Papier sollen Impulse für die politische Debatte gegeben und aufgezeigt werden, welche Rahmenbedingungen die Politik schaffen muss, um einen effektiven Schutz des Eigentums im Einzelhandel durch konsequente Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
II. Problem
Jährlich entsteht im Einzelhandel ein wirtschaftlicher Schaden durch Ladendiebstähle in Höhe von über 3 Mrd. Euro. Diese Schadenssumme belastet die Volkswirtschaft und nicht zuletzt auch die Verbraucher. Die Belastung nimmt seit Jahren zu und hat 2026 einen Höchstwert erreicht. Dabei bildet die Polizeiliche Kriminalstatistik nur die Spitze des Eisbergs ab, da sie lediglich die angezeigten Delikte erfasst. Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Dunkelfeld über 98 Prozent beträgt. Demnach bleiben rund 25 Mio. Ladendiebstähle pro Jahr unentdeckt.
Besondere Sorge bereitet die hohe Zahl schwerer Ladendiebstähle, die z. B. gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangen werden. Schätzungsweise ein Drittel der Taten ist diesen Begehungsformen zuzurechnen. Sie führen zu besonders hohen Schäden und belastet die Unternehmer daher überproportional. Gleichzeitig sind die entsprechenden Organisationsstrukturen aber nur schwer aufzudecken. Notwendig ist daher eine umfassende Ermittlungstätigkeit. Gerade die Bekämpfung gewerbsmäßiger und bandenmäßig organisierter Tätergruppierungen bindet erhebliche personelle und sachliche Ressourcen der Polizei und erfordert länderübergreifende Ermittlungen.
Hierfür fehlt aber angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften regelmäßig das ausreichende Personal, technische Hilfsmittel sowie an den organisatorischen Voraussetzungen. Die ohnehin hohe Arbeitsbelastung der Polizei führt
dazu, dass umfangreiche Ermittlungen mit anderen prioritären Aufgaben konkurrieren und nur unter erheblichem Einsatz der Ermittlerinnen und Ermittler mit der gebotenen Intensität geführt werden können.
III. Notwendige Maßnahmen
Um die Akzeptanz des Rechtsstaats nicht zu gefährden und den Eigentumsschutz der betroffenen Einzelhändler zu gewährleisten, sollte die Politik unverzüglich die folgenden Maßnahmen in Angriff nehmen:
- Die personelle und technische Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten muss signifikant verbessert werden. Sie reicht gegenwärtig nicht aus, um eine effiziente und umfassende Strafverfolgung zu gewährleisten. Die Folge sind Ermittlungs- und Verfahrensverzögerungen sowie eine notwendige Priorisierung zulasten der konsequenten Verfolgung von Eigentumsdelikten. Daher ist, in einem ersten Schritt, zu begrüßen, dass der von den Koalitionspartnern vereinbarte Pakt für den Rechtsstaat endlich umgesetzt werden soll.
- Die Präventions- und Ermittlungsmöglichkeiten müssen optimiert werden. Offene Videoüberwachung muss im Einzelhandel rechtssicher und praxistauglich möglich sein. Hierfür bedarf es einer bundesweit einheitlichen Auslegung der DSGVO durch die Datenschutzaufsichtsbehörden. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Klarstellung in der DSGVO einsetzen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, unter welchen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen KI-gestützte Videoanalysen künftig zur Unterstützung der Diebstahlprävention rechtssicher eingesetzt werden können.
- Die Verfolgung gewerbsmäßiger und bandenmäßig organisierter Ladendiebstähle sollte auf Landesebene bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebündelt werden, um entsprechende Täterstrukturen frühzeitig zu erkennen und Serienstraftaten sowie überregional agierende Tätergruppierungen wirksam verfolgen zu können. Hierfür sind der Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und den zuständigen Behörden weiter zu verbessern.
- Das Straf- und Strafprozessrecht sollte angemessene und zuverlässig erfolgende Sanktionen im Hinblick auf die Tat, der damit verbundenen kriminellen Energie und dem verursachten wirtschaftlichen Schaden gewährleisten. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass gewerbsmäßige oder bandenmäßig organisierte Delikte mit hinreichender general- und spezialpräventiver Wirkung bestraft werden sollten. Dies gilt auch für die konsequente Verfolgung von Hintermännern, die Dritte – einschließlich Minderjähriger – zur Begehung von Straftaten anstiften oder für kriminelle Zwecke instrumentalisieren. Ein zentrales Instrument zur nachhaltigen Bekämpfung insbesondere der Organisierten Kriminalität ist zudem eine konsequente und wirksame Vermögensabschöpfung.
- Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf internationaler Ebene ist zu forcieren. Insbesondere der Datenaustausch sowie gemeinsame operative Einsätze als auch Einheiten sollten gestärkt werden.
Zum Download der gemeinsamen Position: