Einkommensgrenze für Minijobs erhöhen
Damit reduziert sich die Attraktivität von Minijobs nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmer, da diese aufgrund des Anstiegs der Verbraucherpreise über immer weniger Kaufkraft verfügen. Um diese Entwicklung aufzuhalten, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Überarbeitung der Regelung: „Die von der CDU/CSU geforderte Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs auf 600 Euro pro Monat ist genau der richtige Weg“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Genauso wichtig sei aber, dass die starre Einkommensgrenze für die Minijobs künftig flexibilisiert werde und nach einem vorab festgelegten Zeitraum von drei Jahren automatisch eine weitere Anpassung erfolge, etwa anhand der allgemeinen Lohnentwicklung. Damit ließe sich eine schleichende Entwertung der Minijobs für die Zukunft ausschließen.
Minijobs sind für den Einzelhandel von großer Bedeutung, um etwa die für die Branche typischen Stoßzeiten und Auftragsspitzen abzufedern. Sie sind aber auch bei Arbeitnehmern sehr beliebt und werden zumeist ganz gezielt angefragt. Insbesondere von Menschen, die wegen ihrer Lebensumstände (bspw. Studium, Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung) nicht in der Lage sind, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, oder schlicht, um die Rente aufzubessern. „Der Vorteil, das Entgelt brutto für netto auszahlen zu können, ist hier oft das entscheidende Argument, um Beschäftigte für diese Tätigkeiten zu gewinnen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Im Einzelhandel sind insgesamt mehr als drei Millionen Personen beschäftigt, darunter knapp 800.000 Minijobber. Deren Anzahl in der Branche ist aber seit Jahren rückläufig, während die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. Zuletzt wurde die Einkommensgrenze 2013 von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Der rückläufige Trend bei den Minijobs in der Branche setzte sich damals dennoch weiter fort.