Werkverträge und Zeitarbeit wichtige Instrumente für Neustart nach Corona-Krise
„Outsourcing von Tätigkeiten mittels Werkverträgen ist in nahezu allen Wirtschaftsbereichen seit jeher üblich, wenn es um Tätigkeiten geht, die nicht zur Kernkompetenz des Unternehmens gehören. Die Mitarbeiter von Werkvertragsunternehmen unterfallen dabei wie alle anderen Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht sowie in vielen Fällen den für ihre Branche abgeschlossenen Tarifverträgen. Das gilt erst recht für die Zeitarbeit. Ein pauschales Verbot von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft ist deshalb nicht sinnvoll“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Insbesondere die Zeitarbeit sei wegen der typischen saisonalen Schwankungen etwa an Ostern oder Weihnachten für die Fleischwirtschaft von ganz zentraler Bedeutung. Werkverträge müssten zumindest abseits des Kerngeschäfts, beispielsweise in der Reinigung oder Instandhaltung, weiterhin möglich bleiben. Von einem möglichen Verbot wäre auch der Handel betroffen, da die Handelskonzerne im Lebensmittelbereich über eigene Fleischwerke verfügen.
Der HDE fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb zumindest noch folgende Klarstellungen: Der Begriff der „Fleischverarbeitung“ dürfe nicht auch die Veredelung sowie die Portionierung und Verpackung von Fleisch umfassen. Hinzu komme die viel zu kurze und zudem missverständliche Umsetzungsfrist für das Verbot, die die Unternehmen wegen erheblicher Rekrutierungsprobleme überfordere. Arbeitsmarktpoltisch sei das Verbot ohnehin verfehlt, da es Anreize für ein Abwandern der Fleischproduktion ins Ausland setze. Viel sinnvoller wären hingegen effektivere Kontrollen und die konsequente Ahndung von Verstößen. Die weitergehenden politischen Forderungen nach einem pauschalen Verbot für alle Wirtschaftsbereiche sieht der HDE kritisch: „Das wäre eine völlige Überreaktion auf Corona-Verstöße in einigen fleischverarbeitenden Betrieben. Wer jetzt mit Kanonen auf Spatzen schießt, sorgt für erhebliche Schäden in ehrlichen und sorgfältig arbeitenden Betrieben“, so Genth weiter. Werkverträge und Zeitarbeit seien nicht per se problematisch, sondern sogar in vielen Wirtschaftszweigen unverzichtbar für einen erfolgreichen Neustart nach der Krise.
Am 10. September wurde das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz erstmalig im Bundestag beraten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass im Bereich des Kerngeschäfts der Fleischwirtschaft wie Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Eine Ausnahme ist im Gesetz nur für kleinere Fleischerhandwerksbetriebe vorgesehen. Der Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird bereits im Oktober erwartet.