Homeoffice: HDE lehnt neuen Gesetzentwurf ab
„Es ist zwar gut, dass der neue Gesetzesentwurf nun nicht mehr den ursprünglich geplanten Rechtsanspruch auf mobile Arbeit sowie die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates enthält. Dennoch belastet auch dieser Entwurf die Arbeitgeber deutlich“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Die Pandemie-Krise habe deutlich gezeigt: Ist Homeoffice im Arbeitsverhältnis wirklich sinnvoll, wird es aktuell bereits millionenfach in Deutschland einvernehmlich gelebt. Hier sei in den vergangenen Monaten viel neues Vertrauen entstanden, das man nun nicht unnötig gefährden dürfe. In der derzeitigen Krise sei zudem nicht die Zeit für zusätzliche und unnötige Bürokratie für die Unternehmen. Das gelte ganz besonders auch für die im Entwurf vorgesehenen umfassenden Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber bei der Arbeitszeit.
Der neue Entwurf sieht einen Erörterungsanspruch vor, nach dem der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach mobiler Arbeit zu erörtern hat. Einigen sich die Parteien nicht, muss der Arbeitgeber seine ablehnende Entscheidung form- und fristgerecht begründen. Versäumt der Arbeitgeber dies, tritt eine gesetzliche Fiktion ein. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig mobil arbeiten, soll künftig zudem die gesamte Arbeitszeit täglich vom Arbeitgeber erfasst werden. Die Aufzeichnung kann durch den Arbeitnehmer erfolgen, der Arbeitgeber bleibt aber am Ende dafür verantwortlich. Der neue Gesetzentwurf wurde Anfang der Woche zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien verschickt.