Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs überfällig
Wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, hat der erste Lockdown im Frühjahr 2020 den seit Jahren rückläufigen Trend bei den Minijobbern im Einzelhandel beschleunigt. Demnach ist die Zahl der Minijobber im Vorjahresvergleich zum Stichtag 30.06.2020 um 22.000 zurückgegangen und liegt nun bei 790.000. „Die Zahlen machen deutlich, dass die Anhebung der starren Einkommensgrenze für Minijobs auf 600 Euro pro Monat mehr als überfällig ist“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Die Entgelterhöhungen der vergangenen Jahre hätten dazu geführt, dass Minijobber immer weniger Stunden arbeiten könnten. Damit reduziere sich die Attraktivität der Minijobs nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer. Sie verfügten wegen der jährlich steigenden Verbraucherpreise über immer weniger Kaufkraft.
„Dabei sind Minijobs beliebt und werden von Arbeitnehmern meist gezielt angefragt, etwa von Studenten und Rentnern. Dieses Erfolgsmodell darf in Deutschland nicht durch eine schleichende Entwertung gefährdet werden“, so Haarke weiter. Das gelte umso mehr in der aktuellen Krisensituation. Zuletzt wurde die Einkommensgrenze bei den Minijobs im Jahr 2013 von 400 € auf 450 € angehoben.
Trotz Corona war die Beschäftigungssituation in der Branche laut Bundesagentur für Arbeit im Frühjahr stabil. Zurückzuführen ist dies vermutlich auch auf den großflächigen Einsatz von Kurzarbeit. Besonders bemerkenswert ist, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel im Vorjahresvergleich (Stichtag: 30.06.2020) um 0,5 Prozent gestiegen ist. Insgesamt bleibt der Handel mit rund drei Millionen Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in Deutschland.