Realitätsferne Einschränkungen bei der sachgrundlosen Befristung
Vorgesehen ist unter anderem eine Kürzung der Befristungsdauer für die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages von 24 auf 18 Monate mit einmaliger statt dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit. Angesichts der pandemiebedingt angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt warnt der HDE vor einer Destabilisierung durch Einschränkungen bei der sachgrundlosen Befristung.
„In dieser Zeit muss es darum gehen, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Dafür braucht es neue Impulse für den Aufbau von Beschäftigung. Weitere Einschränkungen bewirken das Gegenteil und sind daher aktuell unverantwortlich“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Es sei nicht die Zeit für eine Änderung des Befristungsrechts, die die Unsicherheit unter den Beschäftigten verstärken würde. Zudem habe der Gesetzgeber die Flexibilität beim Personaleinsatz bereits in den vergangenen Jahren durch diverse Regulierungsmaßnahmen erheblich beschränkt, etwa bei der Zeitarbeit und bei Werkverträgen. „Kommen jetzt weitere Einschränkungen hinzu, würde das den Arbeitsmarkt in Deutschland zur Unzeit und völlig unnötig destabilisieren“, so Haarke weiter.
Neben der Anpassung bei Dauer und Verlängerung sachgrundloser Befristungen sieht der Entwurf des Bundesarbeitsministers vor, dass Arbeitgeber mit mehr als 75 Arbeitnehmern nur maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmer sachgrundlos befristen dürfen. Befristungen mit Sachgrund sollen zudem nur zulässig sein, wenn die Gesamtdauer befristeter Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber eine Höchstgrenze von fünf Jahren nicht überschreitet. Mitzuzählen wären dabei auch Überlassungszeiten einer Zeitarbeit. Der Entwurf enthält zudem ein neues Unterrichtungsrecht gegenüber dem Betriebsrat sowie ein neues Zitiergebot für sachgrundlose Befristungen.