Minijobs und Befristungsrecht im Einzelhandel dürfen nicht infrage gestellt werden

Minijobs sind im Einzelhandel trotz der seit Jahren rückläufigen Tendenz weiterhin von großer Bedeutung, um etwa die branchentypischen Stoßzeiten und Auftragsspitzen abzufedern. Zudem ist insbesondere die sachgrundlose Befristung ein enorm wichtiges Flexibilisierungsinstrument, damit Unternehmen gerade in wirtschaftlich ungewissen Zeiten schnell und unkompliziert neue Beschäftigung aufbauen können.

Im Einzelhandel sind Minijobs bei Arbeitnehmern beliebt und werden zumeist ausdrücklich angefragt. „Beim Minijob besteht der Vorteil, das Entgelt „brutto für netto“ auszahlen zu können. Das ist oft das entscheidende Argument, um Beschäftigte zu gewinnen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nachgefragt werden Minijobs insbesondere auch von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Personen im Rentenalter, die aufgrund ihrer Lebensumstände keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstrebten. Eine generelle Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wie es vor allem die SPD plane, sei der völlig falsche Schritt. In der Vergangenheit hätten regelmäßige Entgelterhöhungen dazu geführt, dass Minijobber immer weniger Stunden arbeiten könnten. Damit reduziere sich die Attraktivität der Minijobs nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer ohnehin deutlich. Aufgrund des regelmäßigen Anstiegs der Verbraucherpreise verfügten Minijobber über immer weniger Kaufkraft. „Eine Anhebung der Einkommensgrenze bei den Minijobs auf 600 Euro im Monat wäre längst überfällig, um die schleichende Entwertung der Minijobs zu verhindern“, betont Genth.

Kritisch sieht der HDE auch Vorstöße, eine sachgrundlose Befristung zu erschweren. „Es wäre grob fahrlässig, wenn sich die zukünftige Bundesregierung dazu hinreißen ließe, dieses wichtige Beschäftigungsmodell weiter einzuschränken“, so Genth. Der Anteil der befristet Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung bewegt sich im Einzelhandel mit rund sechs Prozent im Bereich des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts. Der Anteil der sachgrundlosen Befristungen daran beträgt im Einzelhandel rund fünf Prozent, branchenübergreifend liegt der Vergleichswert sogar noch niedriger. „Diese Zahlen sind keinesfalls dramatisch hoch und zeigen doch vor allem, dass es für politische Forderungen nach einer Einschränkung oder gar Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aktuell keine Datengrundlage gibt“, erklärt Genth. Hinzu komme, dass die sachgrundlose Befristung für Arbeitsuchende eine gute Möglichkeit zum Erst- oder Wiedereinstieg darstelle. „Die Chance, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, ist in der Branche überdurchschnittlich hoch. Fast jedes zweite Arbeitsverhältnis wird am Ende auch entfristet“, so Genth weiter.