Kurzarbeit: Sonderregelung zu vollständiger Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge gefordert
Darin ist unter anderem vorgesehen, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 Monaten nicht zum Ende des Jahres 2021 auslaufen zu lassen, sondern für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Zusätzlich sollen für den gleichen Zeitraum auch die Zugangserleichterungen (Absenkung der Mindesterfordernisse und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) verlängert werden.
„Die Stoßrichtung des neuen Entwurfs ist absolut richtig. An einem ganz zentralen Punkt geht er aber nicht weit genug. Denn es ist mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen zwingend erforderlich, dass zeitgleich auch die noch bis Ende 2021 geltende Regelung zur vollständigen Übernahme der Sozialversicherungs- beiträge bei Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert wird“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung lässt sich – trotz der sehr umfassenden und erfolgreichen Hygienekonzepte im Einzelhandel und einer großflächigen Impfkampagne in der Branche –nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass die Politik im Laufe des Winters nicht doch auf verpflichtende Kundenbeschränkungen etwa in Form von 3G oder 2G für einzelne Wirtschaftsbereiche zurückgreifen wird. Derartige gesetzliche Regulierungen würden im Handel umgehend zu einem massiven Rückgang der Kundenfrequenz sowie auch dramatischen Umsatzeinbrüchen für die davon betroffenen Handelsunternehmen führen. Maßnahmen dieser Art wären für die Branche fatal und würden auch wieder vermehrt Kurzarbeit erforderlich machen. „Es wäre sehr unbefriedigend, wenn im Ernstfall erst im Januar 2022 zunächst wieder die Rechtsgrundlage für eine erforderliche vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit geschaffen werden müsste. Das kostet unnötig Zeit und gefährdet damit massenhaft Arbeitsplätze“, so Genth weiter. Daher plädiert der HDE frühzeitig an die geschäftsführende sowie auch an die voraussichtlichen Ampel-Koalitionäre, dies schon jetzt mit der nötigen Weitsicht zu regeln. Genth: „Sollten die politischen Mehrheiten für eine gesamtwirtschaftliche Regelung derzeit fehlen, könnte man eine solche Sonderregelung bei der Kurzarbeit auch auf einzelne Schwerpunktbranchen wie etwa den Nichtlebensmitteleinzelhandel beschränken.“
Ordnungspolitisch sieht der HDE darin wegen der ausdrücklichen Befristung einer solchen Sonderregelung für die Kurzarbeit kein Problem, da diese ja unstrittig nach einer überstandenen Pandemie wieder entfallen würde. Klar sein muss aber auch, dass der zusätzliche finanzielle Aufwand dafür ausschließlich durch die öffentliche Hand aufzufangen ist. „Es darf nicht zu einer finanziellen Überforderung der Arbeitgeber durch höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung kommen. Die Coronabekämpfung ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ so Genth.
Mehr Informationen zur Impfkampagne des Handels unter https://leben-statt-lockdown.de.