Infektionsschutzgesetz: Arbeitgeber nicht überfordern, Impfdruck gezielt erhöhen
Die geplante Verpflichtung für Arbeitgeber, die 3G-Regel am Arbeitsplatz im Betrieb täglich zu überwachen und den ungeimpften Beschäftigten zudem unter Umständen auch noch zweimal in der Woche eine Testung abzunehmen, hält der HDE aber trotz der aktuell schwierigen Lage für nicht angemessen und vollkommen praxisfern.
Eine Rückkehr der Homeoffice-Pflicht ist nach Auffassung des HDE ebenfalls nicht notwendig. Die von der möglichen Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geplante Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes umfasst die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht.
Laut dem Entwurf dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur geimpft, genesen oder getestet und unter Mitführung des entsprechenden Nachweises betreten. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Verpflichtungen täglich überwachen und auch regelmäßig dokumentieren. Soweit erforderlich, dürfen diese Daten dann auch zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. „Das Fragerecht für Arbeitgeber ist zwingend notwendig und auch längst überfällig. Nicht nachvollziehbar wäre jedoch, wenn Arbeitgeber den Status der Beschäftigten täglich kontrollieren sollen. Die meisten Beschäftigten sind doch ohnehin vollständig geimpft, deshalb ist eine tägliche Kontrolle übertrieben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Vollkommen unverständlich sei aber vor allem die zuletzt in den Entwurf eingeflossene Änderung, nach der die Arbeitgeber den ungeimpften Beschäftigten in Präsenz unter Umständen zweimal pro Woche eine Testung durch entsprechend geschultes Personal abnehmen müssten. „Das ist in der Praxis kaum zu organisieren. Müssten die ungeimpften Beschäftigten alle ihre täglichen Tests stattdessen selbst organisieren und auch bezahlen, wäre der Impfdruck auf diese Personengruppe ungleich höher“, so Genth weiter. Um die praktische Umsetzung der 3G-Regeln in den Betrieben zu verbessern, könnte man wie in Österreich auch einfach auf Stichproben statt auf tägliche Kontrollen setzen. Das sei auch für Deutschland ein denkbarer Weg.
Vorgesehen ist zudem eine Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht. Danach haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Büroarbeit anzubieten, diese Tätigkeit in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben das Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits nichts dagegenspricht. „Eine Homeoffice-Pflicht ist nicht zwingend erforderlich. Die Arbeitgeber und Beschäftigten haben im Verlauf der Pandemie bewiesen, wie gut und flexibel das in der Praxis gehandhabt wird“, so Genth weiter. Positiv sei aber, dass es sich um eine Bundesregelung handle. „Ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelung zur Homeoffice-Pflicht wäre kontraproduktiv, da es für große Arbeitgeber unnötigen Aufwand verursacht und die Akzeptanz einer solchen Regelungen von Beginn an schwächt“, so Genth.
Die Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz wurden am vergangenen Donnerstag erstmals im Bundestag beraten. Nach einer Expertenanhörung im Hauptausschuss des Bundestages am Montag wird der Bundestag den Entwurf morgen final beraten und beschließen. Der Bundesrat wird sich am Freitag (19.11.) in einer Sondersitzung mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sollen dann sehr kurzfristig bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.