Sozialwahl 2023: HDE startet Bewerbungsphase für Vertreterversammlung der BGHW

Wussten Sie, dass die Unternehmen des Einzelhandels die Möglichkeit haben, an den wesentlichen Entscheidungen ihrer Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) mitzuwirken? Dabei geht es um die Ausgestaltung der Beitragssätze (Gefahrtarif) und auch darum, welche Hilfestellungen die Berufsgenossenschaft den Unternehmen bei der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes anbietet oder wie die Unfallprävention verbessert werden kann. Diese Entscheidungen sind für die Unternehmen sehr kostenrelevant und haben erhebliche Bedeutung bspw. für die Frage der Arbeitsorganisation. Das gilt umso mehr in Zeiten einer Pandemie, in der das Bedürfnis nach branchenspezifischen Informationen zum Arbeitsschutz nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen hat.

Nahezu alle wichtigen Entscheidungen der Berufsgenossenschaft werden in der Vertreterversammlung gefällt, quasi dem Parlament der BGHW, welches paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Diverse Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter aus den Mitgliedsunternehmen des HDE nehmen bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit war, sich dort nicht nur hautnah zu informieren, sondern in den Selbstverwaltungsorganen der BGHW selber mitzuentscheiden.

Wer sich hier ehrenamtlich als Vertreterin oder Vertreter der Einzelhandels-Arbeitgeber engagieren möchte, der hat nun die Chance dies zu tun. Denn der Handelsverband Deutschland (HDE) stellt aktuell seine Vorschlagsliste auf, durch die dann im Sozialwahljahr 2023 in einer gemeinsamen Arbeitgeberliste mit dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die Vertreterinnen und Vertreter des Einzelhandels für die BGHW-Vertreterversammlung benannt werden.

Was müssen Sie dafür mitbringen?

1. Interesse am Arbeitsschutz und an dessen Mitgestaltung: Dies sollte am besten jetzt schon zu den Aufgaben in Ihrem Unternehmen gehören. Entweder als aktiver Einzelunternehmer, Vorstand, GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand, OHG-Gesellschafter, Komplementär oder verantwortlicher Vorgesetzter (Geschäftsführer, Prokurist, Betriebsleiter, Abteilungsleiter). Wichtig ist: Das Unternehmen, für das Sie tätig sind, muss Mitglied der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik sein. Schauen Sie dazu bitte einfach auf den Veranlagungsbescheid. Und Sie müssen die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 51 SGB IV erfüllen, die Sie hier finden.

2. Ein wenig Zeit: Die Vertreterversammlung der BGHW tagt jeweils zwei Mal jährlich an wechselnden, in der Regel verkehrsgünstig gelegenen Orten im Bundesgebiet, wobei die Sitzungen jeweils einen Vormittag Zeit in Anspruch nehmen und die Sitzungsvorbereitung arbeitgeberintern am davor gelegenen Nachmittag im Rahmen einer Vorbesprechung erfolgt. Zudem sollten Mitglieder der Vertreterversammlung auch für die Mitarbeit in einem der Ausschüsse zur Vertreterversammlung zur Verfügung stehen. Kann ein Termin einmal nicht wahrgenommen werden, stehen hierfür stellvertretende Mitglieder als Ersatz zur Verfügung. Die Reise und Übernachtungskosten werden erstattet. Hinzu kommt ein Sitzungsgeld in Höhe von aktuell 79 € pro Tag. Die Sitzungsunterlagen werden Ihnen zudem per App auf Ihrem persönlichen BGHW-iPad zur Verfügung gestellt.

3. Neugier: Denn Sie werden hier auch Vertreterinnen und Vertreter aus anderen Unternehmen treffen, mit denen Sie - wenn gewünscht auch unter Einbeziehung der Arbeitsschutz-Fachleute der Berufsgenossenschaft - sich über praktische Fragen des Arbeitsschutzes oder auch andere Themen der Personalpolitik austauschen können. Und Sie werden so auch die Berufsgenossenschaft besser kennen und als ihren Dienstleister in Sachen Arbeitsschutz nutzen lernen.

4. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht: Neu ist 2023, dass mit dem Sozialrechtsmodernisierungsgesetz eine Frauen- bzw. Geschlechterquote eingeführt wurde. Demnach soll jede Kandidatenliste mindestens 40 % Frauen und mindestens 40 % Männer enthalten und mindestens jeder dritte Listenplatz von einer Frau besetzt sein (§ 48 Abs. 10 SGB IV). Wir freuen uns daher ausdrücklich auch über Bewerbungen von Frauen.

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie im aktiven PDF-Format in der Anlage.

Ihre Bewerbung können wir nur berücksichtigen, wenn Sie uns diese bis zum 22. April 2022 an folgende Anschrift:

Handelsverband Deutschland - HDE e. V.

Herrn Steven Haarke

Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin

senden.

Wir benötigen hierzu Ihre Original-Papierunterlagen (kein Fax, keine E-Mail). Berücksichtigt werden zudem nur eigenhändig unterzeichnete und vollständige Originalbewerbungen.

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen beim HDE ist Herr Haarke (Tel. 030-726250-40 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

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