Midijob: HDE warnt vor folgenschweren Änderungen zulasten der Arbeitgeber
Das Kabinett hatte Ende Februar 2022 einen umfassenden Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beschlossen. Der Bundesrat hatte in einer ersten Stellungnahme vom 8. April 2022 die darin vorgesehenen Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung im Grundsatz begrüßt, die Bundesregierung aber auch um Prüfung gebeten, inwieweit Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene gesetzt werden könnten, um insbesondere Arbeitgeber zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu motivieren. Die Bundesregierung sieht laut ihrer Gegenäußerung vom 13. April 2022 allerdings keine Möglichkeit, entsprechende Anreize zu setzen. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein wird.
„Mit der Anhebung und Dynamisierung der Entgeltgrenze beim Minijob wird eine seit Langem geäußerte Forderung des HDE umgesetzt. Das ist natürlich sehr erfreulich, dabei muss es aber auch bleiben“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. So sei insbesondere die im selben Gesetzentwurf vorgesehene Abkehr vom Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung im Übergangsbereich zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Midijob) zulasten der Arbeitgeber überhaupt nicht nachvollziehbar. „Diese Regelung zu den Midijobs im Gesetzentwurf ist absolut inakzeptabel und zudem auch gar nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“, betont Haarke. Es handle sich dabei letztlich um eine folgenschwere Umverteilung der Beitragslast beim Midijob, die die Arbeitgeber teuer zu stehen komme. „Damit sollen ganz gezielt große Arbeitgeber in Branchen mit einer typischerweise hohen Teilzeitquote wie dem Einzelhandel durch jährliche Zusatzkosten in Millionenhöhe sanktioniert werden“, so Haarke weiter.
Zudem ist aus Sicht des HDE die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Mindestlohnanhebung auf zwölf Euro pro Stunde als massiver Eingriff in die Tarifautonomie weiter strikt abzulehnen. „Auch wegen des Krieges in der Ukraine mit weiterhin völlig unabsehbaren humanitären und wirtschaftlichen Konsequenzen sowie einer fortdauernden Corona-Pandemie ist eine Neubewertung des Vorhabens jetzt dringend geboten“, so Haarke.