HDE startet Wahlausschreibung zum Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) bereits in der vergangenen Sozialwahl 2017 als Listenträger für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit eingebracht. Auch bei der bevorstehenden Sozialwahl 2023 planen HDE und BAVC wieder einvernehmlich eine gemeinsame Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten als Arbeitgebervertreter für den DAK-Verwaltungsrat einzureichen, um dort den Arbeitgeber- und Brancheninteressen weiterhin eine Stimme zu verleihen.

Die DAK-Gesundheit gehört zu Deutschlands größten Krankenkassen mit 5,6 Millionen versicherten Menschen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die DAK-Gesundheit auch eine Selbstverwaltung. Das Organ dieser Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat, der sich aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern (28 Versicherten und 2 Arbeitgebervertreter) zusammensetzt. Im Verwaltungsrat werden alle Entscheidungen getroffen, die für die DAK-Gesundheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. So legt der Verwaltungsrat die Grundzüge der Geschäftspolitik fest, zum Beispiel in Leitlinien für die Arbeit des Vorstands. Um die vielfältigen Themenstellungen möglichst effektiv und effizient bearbeiten zu können, hat der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit sogenannte Fachausschüsse gebildet. Durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen sollen mehr Transparenz erreicht und ein erleichterter Zugang zu den Selbstverwaltungsgremien ermöglicht werden. Außerdem muss der Frauenanteil der gemeinsamen Vorschlagsliste für die DAK-Gesundheit aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben auf mindestens 40 Prozent erhöht werden.

Weitere Informationen zur Sozialwahl 2023 bei der DAK-Gesundheit finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.dak.de/dak/unternehmen/sozialwahl-2092410.html#/

Mit welchem zeitlichen Aufwand muss ich rechnen?

Regelmäßig finden vier Sitzungen des DAK-Verwaltungsrats pro Jahr statt, inklusive Reiseaufwand und Vor- und Nachbereitung bedeutet dies einen jährlichen Arbeitsaufwand von in etwa 10 Tagen im Jahr. Die Verwaltungsratsmitglieder haben zudem die Option, sich zusätzlich für bestimmte Themen in Ausschüssen zu engagieren (Markt, Grundsatz, Gesundheit und Pflege). Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden jeweils durch den Vorstand und hauptamtliche Mitarbeiter der DAK Gesundheit mit umfassenden Beratungsunterlagen vorbereitet. Die Verwaltungsratsmitglieder sind aber stets dazu angehalten, ihre berufliche Expertise in die Beratungen einzubringen. Wählbar sind grundsätzlich Arbeitgeber, deren gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer und Bevollmächtigte sowie Beauftragte von Arbeitgebervereinigungen (vgl. Anlage: „Merkblatt“). 

Ablauf und Fristen für die Sozialwahlen bei der DAK-Gesundheit

Wenn Sie eine Mitarbeit im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit anspricht, Sie die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und zudem bereit sind, die erforderliche Zeit und das Engagement einzubringen, bitten wir um Ihre verbindliche Interessenbekundung bis spätestens 11. Oktober 2022 (Dienstschluss) per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu senden.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote (s. o.) voraussichtlich weibliche Bewerbungen bevorzugt zu berücksichtigen werden. Bis spätestens 17. November 2022 (18 Uhr) muss die gemeinsame Vorschlagsliste von HDE und BAVC beim zuständigen Wahlausschuss eingereicht sein. Wenn - wie erwartet - Friedenswahlen stattfinden, gibt der Wahlausschuss am 13. Februar 2023 das Wahlergebnis öffentlich bekannt. Das endgültige Wahlergebnis wird bis Ende Oktober 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgestellt.

Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen: 

Steven Haarke
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Geschäftsführer

Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik

Handelsverband Deutschland - HDE - e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Telefon: 030 /72 62 50-40
Fax: 030 /72 62 50-49

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