HDE lehnt neue Bildungsteilzeit ab und bewertet Ausbildungsgarantie differenziert
Die neue Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild soll die existierenden Förderinstrumente zur Weiterbildung von Beschäftigten ergänzen. Geplant ist, dass Beschäftigte ihre Arbeit für bis zu ein Jahr zum Zweck einer Weiterbildung aussetzen beziehungsweise ihre aktuelle Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre zum Zweck einer Weiterbildung reduzieren können. In dieser Zeit wird durch die Bundesagentur für Arbeit der Entgeltausfall in Höhe des Arbeitslosengeldes ersetzt, also 60 Prozent für Alleinstehende oder 67 Prozent mit Kind. Die Bildungs(teil)zeit soll nach Ansicht des Bundesarbeitsministeriums Beschäftigte dabei unterstützen, ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten eigenständig umzusetzen. „Wichtig ist, dass die Bildungsteilzeit nach dem Entwurf eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraussetzt. Dabei muss es bleiben, um eine organisatorische Überforderung von Arbeitgebern zu verhindern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Außerdem sei es systemwidrig, dass die Finanzierung der Bildungs(teil)zeit ausschließlich über die Bundesagentur für Arbeit laufen solle. „Beitragssteigerungen in der Arbeitslosenversicherung sind hierfür nicht gerechtfertigt. Die Finanzierung muss wenn dann aus Steuermitteln erfolgen“, so Genth weiter. Sehr kritisch sei zudem zu bewerten, dass der Gesetzgeber mit der neuen Bildungsteilzeit wegen des Arbeits- und Fachkräftemangels fatale Fehlanreize für mehr Teilzeit setzen könnte.
Auch die Schaffung einer sogenannten Ausbildungsgarantie ist aus Sicht des HDE aktuell nur schwer nachvollziehbar. Denn in der Praxis übersteigt das Angebot an Ausbildungsplätzen die Anzahl an Bewerbern deutlich. Zudem wird die demografische Entwicklung die Problematik um unbesetzte Ausbildungsstellen zukünftig noch weiter verschärfen, so verzeichne die Bundesagentur für Arbeit bereits seit 2017 in ihrer Ausbildungsmarktstatistik einen Bewerberrückgang. „Eine Ausbildungsgarantie in Form einer Ausweitung des bestehenden außerbetrieblichen Ausbildungsplatzangebotes macht aktuell keinen erkennbaren Sinn. Die betriebliche Ausbildung muss klar Vorrang haben, damit die Betriebe ihre angebotenen Stellen besetzen können“, betont Genth. Ziel müsse es sein, dass die Berufliche Bildung gesamtgesellschaftlich endlich einen höheren Stellenwert erhalte und die guten Karrierechancen mit einer Ausbildung besonders im Einzelhandel noch deutlicher herausgestellt werden. Verschiedene zusätzliche Elemente, die sich hinter dem Begriff der Ausbildungsgarantie im Entwurf verbergen, begrüßt der HDE hingegen. Sinnvoll seien die angestrebte Flexibilisierung bei der Einstiegsqualifizierung sowie die Einführung eines Berufsorientierungspraktikums.
Der HDE hat sich mit einer differenzierten Stellungnahme an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Weiterbildungsgesetzes beteiligt.
Zur Stellungnahme: https://bit.ly/3WiMGXQ