Mindestlohnkommission: HDE warnt vor Überforderung der Arbeitgeber in ungewissen Zeiten

„In diesen ungewissen Zeiten gilt es, eine Überforderung der Arbeitgeber zu verhindern. Es darf deshalb keine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 geben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dies sei auch dringend erforderlich, um weiteren Schaden von der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie durch eine zunehmend politisch motivierte Höhe des gesetzlichen Mindestlohns abzuwenden.

Zwar sei der Zuwachs bei der Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel trotz mehrerer Krisen auf aktuell über 3,1 Millionen Beschäftigte sehr erfreulich und auch branchenübergreifend eine ausgesprochen starke unternehmerische Leistung der Arbeitgeber im Einzelhandel. „Das kann und darf aber keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass das wirtschaftliche Umfeld weiterhin von großen Unsicherheiten geprägt ist“, so Genth weiter. Ein Ende des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sei nicht absehbar, in Deutschland werde in diesem Jahr mit einer Stagnation oder sogar Rezession der Wirtschaftsleistung gerechnet und noch dazu bleibe die Energiepreisentwicklung volatil und die Inflation auf hohem Niveau. „All das dämpft die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher, die noch immer unter dem Vorkrisenniveau liegt“, so Genth.

Zusätzliche ökonomische Unsicherheiten für die Arbeitgeber sind daher laut HDE in diesen Zeiten zu vermeiden. Auch das Vertrauen in die Mindestlohnkommission müsse erst wieder vollständig hergestellt werden. Künftige Anpassungen beim Mindestlohn müssten sich zumindest wieder streng an der nachlaufenden Tariflohnentwicklung im Land orientieren. „Eine rein politisch motivierte Mindestlohnanhebung wie im vergangenen Jahr darf es aber nicht mehr geben“, betont Genth.