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KfW unterstützt Innovationsförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung auch für Handelsunternehmen

Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise

  • die Entwicklung einer Digitalisierungstrategie (Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung)
  • der Aufbau von digitalen Plattformen
  • die Entwicklung von Apps
  • die Entwicklung/Implementierung eines Datensicherheitskonzeptes
  • die Entwicklung eines Social-Media-Kommunikationskonzeptes

Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Zudem steht das Programm allen Unternehmen, die im Sinne des Programms Horizon 2020 der Europäischen Union als innovativ gelten, zur Abdeckung ihres Finanzierungsbedarfs offen. Hierzu zählen z. B. schnell wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit besonders hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

Kernelement der Förderung ist eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 % für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Die KfW kann einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen und so den durchleitenden Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern. Hierfür stellt der Europäische Investitionsfonds (EIF) mit Mitteln des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) eine Garantie aus der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen. Durch die Unterstützung der Europäischen Union kann die KfW gerade Unternehmen mit einer schwächeren Bonität besonders günstige Konditionen anbieten. Auch die Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition) werden zusätzlich vergünstigt.

Im zweiten neuen Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ bietet die KfW Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital speziell zur langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung an. Aus dem Programm werden sowohl Vorhaben unterstützt, die für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben.

Beide Programme richten sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Deutschland mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR. Die Konditionen sind aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Bundeshaushalts verbilligt.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW, erklärt: „Die Digitalisierung ist ein erfolgsentscheidender Faktor des Wandels, dessen Geschwindigkeit und Tiefe noch gar nicht vollständig absehbar ist. Fest steht aber: Unternehmen müssen sich der Digitalisierung konstruktiv annehmen und innovativ sein, wenn sie auch künftig wettbewerbsfähig bleiben wollen. In der Breite des Mittelstands wird bisher noch zu wenig dafür getan. Mit den neuen Förderansätzen wollen wir die Themen Digitalisierung und Innovation noch stärker in den Vordergrund rücken.“

Weitere Informationen unter: www.kfw.de/380 und www.kfw.de/360

Weitere Publikationen unter: Fahrplan „Infos für innovative Unternehmer“: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Fahrpläne-Infobriefe/6000004082_Fahrplan_innovative_Unternehmer.pdf