Merkblatt zur Barrierefreiheit im Online-Handel
3.135.209.20Die EU-Kommission hält dies für erforderlich, um Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel abzubauen bzw. zu vermeiden. Gleichzeitig soll so das Angebot an barrierefreien Produkten verbessert und die Inklusion gefördert werden. Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen umfassen unter anderem Computer, Telefone und Fernsehgeräte, sowie E‑Books und den Online-Handel.
Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein, woraufhin die technischen Standards erarbeitet werden können, welche dann nach einer mehrjährigen Übergangsfrist rechtsverbindlich gelten werden. Auch wenn damit heute noch keine zwingenden Anforderungen für barrierefreie Webshops vorliegen, ist es für Händler lohnenswert, sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich auf etwaige Änderungen einzustellen. Händler sollten Maßnahmen ergreifen, um ihre Online-Shops frühzeitig auf dieses Thema und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten. Wir haben daher eine Merkblatt erarbeitet.
Anhänge herunterladen