Abfallpaket und E-Ladesäulen final bestätigt

Das Abfallpaket sieht u.a. neue Recyclingziele für Siedlungsabfälle und Verpackungen vor. Kurzfristig in den Trilogverhandlungen hinzugefügt wurde die Vorgabe zur Einrichtung einer Datenbank über die Europäische Chemikalienagentur. Dies beinhaltet Meldepflichten für Lieferanten in Anlehnung an die REACH-Verordnung. Der Handel hat sich bis zuletzt gegen die Einrichtung einer solchen Datenbank ausgesprochen.

Die ebenfalls final bestätigte Gebäudeeffizienzrichtlinie enthält Ausbauziele für E-Ladesäulen. Diese sind aus Sicht des HDE ein gangbarer Weg.

Beide Gesetzgebungsverfahren sind nach baldiger Veröffentlichung im Amtsblatt der EU abgeschlossen und die Phase der nationalen Umsetzung beginnt.

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