Neuregelung für neuartige Lebensmittel („Novel Food“) in Kraft
18.227.48.131Als neuartige Lebensmittel werden solche Produkte bezeichnet, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der Novel Food-Verordnung näher bezeichneten Lebensmittelkategorien angehören. Beispiele für Novel Food sind neben Insekten, neue Mikroorganismenkulturen oder exotische Samen oder Früchte.
Die bisher dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführte Bewertung von Zulassungsanträgen wird künftig zentral durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen. Für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern wird es einen erleichterten Marktzugang in die EU geben.
Weitere Informationen siehe https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_NovelFood/FAQ_NovelFood_node.html