„Champagner Sorbet“-Urteil des EuGH

Im Ausgangsfall hat eine Vereinigung von Champagnerproduzenten gegen den deutschen Discounter Aldi Süd vor den deutschen Gerichten Klage erhoben mit dem Ziel, Aldi Süd den Verkauf von Speiseeis unter der Bezeichnung „Champagner Sorbet“ zu untersagen. Dieses Sorbet, das Aldi Süd Ende 2012 zum Kauf angeboten hat, enthielt 12 Prozent Champagner. Es sei nun Sache des nationalen Gerichts, anhand der vorgelegten Beweise zu beurteilen, ob das Aroma und der Geschmack des Lebensmittels durch die Zutat „Champagner“ wesentlich geprägt werden.

Das Urteil kann hier abgerufen werden: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198044&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=344858