EU-Leitlinien für „frühere Lebensmittel“ als Futtermittel veröffentlicht

Ziel der Leitlinien ist die Verwertung von Nährstoffen aus Lebensmitteln, die aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungsproblemen, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in der Verfütterung an Tiere zu erleichtern.

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass diese Stoffe kompostiert, in Biogas umgewandelt oder durch Verbrennung oder Deponierung entsorgt werden.

Die jetzt vorgelegten Leitlinien, die in allen EU-Sprachen verfügbar sind, sollten den nationalen und lokalen zuständigen Behörden sowie den Betreibern der Lebensmittelkette bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union behilflich sein. Die Rechtsklarheit wird daher verbessert, und es werden Beispiele für bewährte Verfahren vorgestellt, die dem geltenden Rechtsrahmen der Union entsprechen und unnötigen Verwaltungsaufwand verhindern. Das Dokument enthält 15 konkrete Erläuterungen und Anleitungen für Behörden und Interessengruppen.

Die EU-Leitlinien wurden von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Lebensmittel-, Futtermittel-, Tiergesundheits- und Umweltbehörden der Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedern der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung und anderen Interessengruppen entwickelt.