EU-weites Verbot bienenschädlicher Insektizide im Freien
3.15.34.50In den jetzt beschlossenen Regelungen, die auf wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit basieren, wird die Verwendung der drei Stoffe im Freien verboten. Die betreffenden Neonikotinoide dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist. Der Schutz der Bienen ist laut Kommission ein wichtiges Thema, da er die biologische Vielfalt, die Nahrungsmittelproduktion und die Umwelt betrifft.
Die Verordnung wird nun in den kommenden Wochen von der Europäischen Kommission formal angenommen und bis Ende des Jahres in Kraft treten.
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