EuGH bestätigt Insektizid-Verbot

Die insektiziden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam durften seit 2013 nicht mehr als Saatgutbehandlungsmittel von Raps, Mais und Sommergetreide sowie zur Flächenbehandlung von Getreide im Allgemeinen eingesetzt werden. Erst vor wenigen Wochen hatte die EU-Kommission ein vollständiges Verbot der Neonicotinoide beschlossen, nachdem sich eine entsprechende Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine derartige Maßnahme ausgesprochen hatte.

Bayer, BASF und Syngenta hatten gegen das Anwendungsverbot von 2013 geklagt und der EU-Kommission ein fehlerhaftes Verfahren sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung vorgeworfen.

Im Kern stimmt das Gericht der Feststellung der EU-Kommission und der EFSA zu, dass die Mittel aufgrund gestiegener Anforderungen an den Bienenschutz nicht mehr den Zulassungskriterien entsprächen. Die EU-Kommission hatte sich dabei auf die Gefahrenbewertung der EFSA verlassen. Der Vorsorge- und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz seien nicht verletzt worden.

Die Pressemitteilung des EuGH ist hier abrufbar.

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