EuGH-Urteil zu neuen gentechnischen Pflanzenzuchtmethoden

Pflanzen, die mit den neuen Methoden, im Fachjargon der sog. „Mutagenese“, erzeugt wurden, fallen demnach ebenfalls unter die EU-Regelungen für "gentechnisch veränderte Organismen" (GVO). „Mutagenese“ bezeichnet alle Verfahren, die es, anders als die „Transgenese“, ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern. Nach geltendem EU-Recht müssen gentechnisch veränderte Organismen strengere Sicherheitsprüfungen durchlaufen als solche, die mit klassischen Methoden gezüchtet wurden. Diese Produkte müssen gekennzeichnet werden. Allerdings gebe es auch Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Diese beschränkten sich jedoch lediglich auf diejenigen Verfahren, die bereits vor dem Erlass der GVO-Richtlinie im Jahr 2001 verwendet wurden und "seit langem als sicher gelten." Es stehe den Mitgliedsstaaten aber frei, sie der GVO-Richtlinie oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen.

Der Entscheidung des EuGH lag eine Klage französischer Öko- und Bauernverbände zugrunde, die bereits vor zwei Jahren gefordert hatten, jene modernen Methoden ebenfalls unter die Regeln für GVO zu stellen. Sie hatten gegen eine französische Regelung geklagt, mit der durch Mutagenese gewonnene Organismen von den in der EU-GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden. Die klagenden Verbände machen geltend, dass sich die Mutagenese-Verfahren im Lauf der Zeit verändert hätten. Der Einsatz durch Mutagenese gewonnener herbizidresistenter Saatgutsorten berge – wie bei den durch Transgenese gewonnenen GVO – die Gefahr erheblicher schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier.

Das Urteil des EuGH ist hier abrufbar. Die Pressemitteilung zum Urteil ist hier erhältlich.