Votum EP Plenum zu Doppelqualität Lebensmittel

Wenn ein Unternehmen ein Produkt EU-weit verkauft, aber mit Zusammensetzungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind, darf es nicht auf eine scheinbar identische Art und Weise gekennzeichnet und genannt werden, da dies die Verbraucher in die Irre führen könnte, so die Abgeordneten. Verschiedene Tests und Erhebungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten, hauptsächlich in Mittel- und Osteuropa, hätten gezeigt, dass Produkte, die unter der gleichen Marke und scheinbar identischen Verpackung beworben und verkauft werden, sich in der Zusammensetzung und den Zutaten jedoch zum Nachteil der Verbraucher unterscheiden.

In ihrem Bericht sprechen sich die Abgeordneten für verschiedene Maßnahmen aus, die zum Ziel haben, dieses Problem zu lösen.

Im Einzelnen fordern die Abgeordneten unter anderem

  • eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Datenaustausch über potenziell nicht konforme Produkte und mögliche unlautere Praktiken zwischen nationalen Verbraucherschutz- und Lebensmittelbehörden, Verbraucherverbänden und der EU-Kommission;
  • eine gemeinsame Testmethode für den Vergleich von Produkten, um zuverlässige und vergleichbare Nachweise zu sammeln und zu ermitteln, wie gravierend und weit verbreitet Praktiken mit "doppelter Qualität" sind;
  • die Veröffentlichung von Prüfergebnissen in einer öffentlich verfügbaren Datenbank und eine Analyse dieser „spätestens bis Ende 2018";
  • Die Hersteller werden aufgefordert, ein Logo auf der Verpackung einzuführen, das zeigt, dass Inhalt und Qualität derselben Marke in allen EU-Ländern gleich sind.

Des Weiteren begrüßt der Bericht den Vorschlag der EU-Kommission vom April 2018, der die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) ändert, weisen jedoch darauf hin, dass es unbedingt einer klaren Definition dessen bedarf, was als doppelte Qualität angesehen werden kann und wie jeder Fall bewertet und behandelt werden sollte. Die doppelte Qualität von Produkten mit identischen Marken sollte in die sog. „schwarze Liste“ verbotener Praktiken aufgenommen werden. Über den Kommissionsvorschlag wird der Binnenmarkt-Ausschuss im November abstimmen.

Der angenommene Bericht des Parlaments ist hier abrufbar.