Trinkwasser-Richtlinie – EP Plenum Abstimmung

 

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der geltenden Trinkwasser-Richtlinie zielte u.a. darauf ab, das Vertrauen der Bürger in die Wasserversorgung zu stärken und die Verwendung von Leitungswasser zum Trinken zu erhöhen, um nicht zuletzt zur Reduktion von Plastikabfällen beizutragen. Der Vorschlag sieht ferner u.a. vor, die Liste der Kriterien für die Bestimmung der Wassersicherheit zu aktualisieren, den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen zu verbessern sowie Informationen über die Qualität des Trinkwassers leichter zugänglich zu machen.

Der Berichtsentwurf, der vom Parlament abgestimmt wurde, verschärft die Höchstwerte für bestimmte Schadstoffe wie Blei (um die Hälfte gesenkt) und für schädliche Bakterien und setzt neue Grenzwerte für bestimmte hormonwirksame Stoffe (endokrine Disruptoren). Er sieht zudem eine Überwachung des Gehalts an Mikroplastik vor.

Hinsichtlich des allgemeinen Zugangs zu sauberem Wasser sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass die Mitgliedstaaten diesen fördern und in Städten und öffentlichen Einrichtungen verbessern sollten, und zwar durch die Einrichtung von frei zugänglichen Trinkbrunnen, soweit dies technisch möglich und verhältnismäßig ist. Die Abgeordneten plädieren auch dafür, dass Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr in Restaurants, Kantinen und bei Catering-Dienstleistungen bereitgestellt wird. Die Abgeordneten bekräftigen, auf der Grundlage ihrer Entschließung zur Bürgerinitiative „Right2Water“, dass sich die Mitgliedstaaten auf die Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen in der Gesellschaft konzentrieren sollten. Sie sollten Menschen ermitteln, die keinen oder begrenzten Zugang zu Wasser haben, einschließlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Randgruppen, und prüfen, wie dieser Zugang verbessert werden kann.

Sobald der Ministerrat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt hat, können die Verhandlungen mit dem Parlament beginnen.

Der Parlamentsbericht ist hier abrufbar.