Kommissionsvorschlag Fischerei-Fangquoten im Atlantik und in der Nordsee für 2019
3.141.12.30Ab dem 1. Januar 2019 wird zudem für alle EU-Fischereiflotten die Anlandeverpflichtung in vollem Umfang gelten. Das bedeutet, dass alle Fänge von regulierten, kommerziell genutzten Arten (einschließlich Beifängen), die an Bord geholt werden, angelandet und auf die jeweiligen Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten angerechnet werden müssen. So soll der verschwenderischen Praxis der Rückwürfe ein Ende bereitet werden.
Der Vorschlag umfasst Bestände, die von der EU autonom bewirtschaftet und Bestände, die gemeinsam mit Drittländern wie Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen bewirtschaftet werden. Die internationalen Verhandlungen für viele diesbezügliche Bestände sind noch in Gang, und für einige weitere Bestände liegen noch keine wissenschaftlichen Gutachten vor. Die Zahlen für diese Bestände werden zu einem späteren Zeitpunkt eingefügt.
Bei der nachhaltigen Fischerei lassen sich in der EU erhebliche Fortschritte verzeichnen: So werden jetzt 53 Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield - MSY) befischt. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 waren es gerade einmal 5 und im Jahr 2017 erst 44 Bestände. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Fischer dabei zu unterstützen, dass — wie in der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen — bis 2020 alle Bestände auf nachhaltigem Niveau befischt werden.
Der heutige Vorschlag wird den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Fischerei“, der am 17.-18. Dezember in Brüssel stattfindet, zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt und soll ab 1. Januar 2019 gelten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Beständen und zulässigen Gesamtfangmengen sind hier abrufbar.