EU-Gesetzgeber einigen sich über neue Regelungen für Spirituosen

Die neuen Regeln tragen dazu bei, dass die Produktions- und Kennzeichnungsregeln für die meisten Kategorien von Spirituosen, einschließlich der Festlegung von Höchstwerten für die Süßung für eine Reihe von Kategorien auf EU-Ebene klargestellt werden sowie eine klarere Kennzeichnung von Spirituosen, auch in Kombination mit anderen Produkten, in der gesamten EU gewährleistet ist und dass ihre Zusammensetzung auf EU-Ebene harmonisiert wird.

Die Einrichtung eines Registers der Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten soll die Arbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden erleichtern, um sicherzustellen, dass die Verbraucher die echten Produkte erhalten. Ferner besteht künftig eine besserer Schutz von geografischen Angaben: Begriffe für Spirituosen, die als geschützte Angaben registriert sind, wie Cognac, Irish Cream, Genever oder Ouzo, werden ebenfalls besser vor Missbrauch als Inhaltsstoffe und vor der Registrierung ähnlicher Marken geschützt.

Die derzeitige Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung) enthält die Vorschriften über die Herstellung und Kennzeichnung aller Spirituosen, die in der EU hergestellt und in die EU eingeführt werden. Sie enthält auch spezifische Regeln für die Registrierung und den Schutz geistigen Eigentums von geografischen Getränken gemäß den WTO-Verpflichtungen. Am 1. Dezember 2016 hatte die Kommission einen Vorschlag zur Angleichung an den Vertrag von Lissabon mit der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 vorgelegt. Der Verhandlungsprozess zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament begann im Dezember 2016 und endete mit der getroffenen Einigung.

Die Einigung muss noch vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament förmlich bestätigt werden.