Verordnungsvorschlag Transfettsäuren angenommen

Hierauf verständigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten am 7. Dezember 2018 im zuständigen Ausschuss, wo sich eine Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission aussprach. Der zukünftige gesetzliche Höchstwert beträgt zwei Gramm Transfettsäuren pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln aber auch bei den zur Verarbeitung bestimmten Zutaten. Das EU-Parlament hat nun zwei Monate Zeit, um den Entwurf der Durchführungsverordnung zu prüfen. Danach kann die EU-Kommission die Verordnung in Kraft setzen. Lebensmittel, die nicht den neuen Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht und abverkauft werden.

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