Verordnungsvorschlag Transfettsäuren angenommen
3.145.63.131Hierauf verständigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten am 7. Dezember 2018 im zuständigen Ausschuss, wo sich eine Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission aussprach. Der zukünftige gesetzliche Höchstwert beträgt zwei Gramm Transfettsäuren pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln aber auch bei den zur Verarbeitung bestimmten Zutaten. Das EU-Parlament hat nun zwei Monate Zeit, um den Entwurf der Durchführungsverordnung zu prüfen. Danach kann die EU-Kommission die Verordnung in Kraft setzen. Lebensmittel, die nicht den neuen Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht und abverkauft werden.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.