Bericht EU-Rechnungshof zum EU-Lebensmittelsicherheitssystem

Weder die Europäische Kommission noch die Mitgliedstaaten haben die Kapazität, es voll und ganz umzusetzen. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht, der am 15. Januar 2019 veröffentlicht wurde.

Die Lebensmittelsicherheitspolitik der EU zielt darauf ab, ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen zu gewährleisten und die Bürger der EU vor drei Arten von Gefahren bei Lebensmitteln zu schützen, nämlich vor physikalischen, biologischen und chemischen Gefahren. Der jetzt vorgelegte Bericht des Rechnungshofs konzentriert sich auf die chemischen Gefahren.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass der für Chemikalien in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen und lebenden Tieren geltende rechtliche Rahmen nach wie vor nicht vollendet sei. Es werde noch nicht in dem Maße umgesetzt, was in den für die Lebensmittelerzeugung maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften angestrebt werde.

Darüber hinaus sei die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die politische Entscheidungsfindung in der EU durch wissenschaftliche Beratung unterstützt, mit ihrer Arbeit im Bereich der Chemikalien im Rückstand. Dies beeinträchtige die ordnungsgemäße Funktionsweise von Teilen des Systems und die Tragfähigkeit des Modells als Ganzes.

Der Bericht des EU-Rechnungshofs ist hier abrufbar.

Die Erkenntnisse des Berichts werden erwartungsgemäß in die laufenden politischen Diskussionen zur Überarbeitung des allgemeinen EU-Lebensmittelrechts und die Vorschläge der Kommission zur Erhöhung des EFSA-Budgets einfließen.