Pestizide: Parlament billigt Vorschläge für ein besseres EU-Zulassungsverfahren

Die Abgeordneten waren sich einig, dass der Öffentlichkeit Zugang zu den Studien gewährt werden sollte, die im Verfahren zur Zulassung eines Schädlingsbekämpfungsmittels verwendet werden, einschließlich aller unterstützenden Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Anträgen. Damit unterstützten sie eine der zahlreichen Forderungen des PEST-Sonderausschusses, der sich im vergangenen Jahr mit diesem Thema beschäftigt hat.

Antragsteller sollten im Verlauf des Verfahrens verpflichtet werden, sämtliche Zulassungsstudien, die durchgeführt werden, in einem öffentlichen Register zu verzeichnen und eine Stellungnahme zu ermöglichen, in dem Interessenträger vorhandene Daten vorlegen können. So soll sichergestellt werden, dass alle maßgeblichen Informationen berücksichtigt werden, bevor eine Entscheidung über die Zulassung des betreffenden Stoffes getroffen wird.

Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, spezifische Maßnahmen für den konkreten Schutz gefährdeter Personengruppen in die Verordnung aufzunehmen, damit die großflächige Verwendung von Pestiziden in der Nähe von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern, Geburtskliniken und Pflegeheimen unverzüglich und ausnahmslos eingestellt wird.

Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen sollte verstärkt werden, und die EU-Kommission sollte eine epidemiologische Untersuchung der tatsächlich auftretenden Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit durchführen, so die Abgeordneten. Sie schlagen ferner eine systematische Überprüfung aller verfügbaren Studien bezüglich der krebsauslösenden Eigenschaften von Glyphosat sowie die Festlegung von Höchstgrenzen für Rückstände in Böden und in Oberflächengewässern vor.

Der angenommene Parlamentsbericht ist hier abrufbar.