Transparenz Risikobewertung Lebensmittelkette – Einigung erzielt

Der Vorschlag bezieht sich hauptsächlich auf Lebensmittel- und Futtermittel und damit verbundene Produkte, für die eine wissenschaftliche Bewertung zur Sicherheitsbewertung erforderlich ist, bevor der Risikomanager sie für den EU-Markt genehmigen kann. Dazu gehören Substanzen wie Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffquellen, Lebensmittelbedarfsgegenstände, Pestizide, genetisch veränderte Organismen usw.

Die Neuregelung soll für mehr Transparenz bei den wissenschaftlichen Studien führen, die zur Stützung von Marktzulassungsanträgen eingereicht werden. Die einem Zulassungsantrag beigefügten Daten und Informationen werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Prüfung der Zulässigkeit des Antrags veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller weist nach, dass dies seinen Interessen erheblich schaden könnte. Die Kommission kann die EFSA in Ausnahmefällen ersuchen, eigene Überprüfungsstudien in Auftrag zu geben. Ferner wird ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation zwischen allen Akteuren - der Kommission, der EFSA, den Mitgliedstaaten und öffentlichen Interessengruppen - verabschiedet, der während des gesamten Risikoanalyseprozesses eine kohärente Risikokommunikationsstrategie gewährleistet.

Der gefundene Kompromiss muss nun noch von beiden Institutionen förmlich gebilligt werden. Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, der tatsächliche Geltungsbeginn liegt jedoch 18 Monate nach diesem Zeitpunkt.

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