EU-Gericht: Offenlegung Glyphosatstudien

Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt bestehe gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann.

Mit seinen Urteilen weist das Gericht auf die Vermutung hin, nach der gilt, dass an der Verbreitung von Informationen, die „Emissionen  in die Umwelt betreffen“, ein öffentliches Interesse besteht, welches das Interesse am Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person überwiegt.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Die Pressemitteilung des Gerichts und die Urteilstexte sind hier abrufbar.