Kreislaufwirtschaft: Kommission entwickelt Methodik zur Messung von Lebensmittelabfällen in der EU

Mit der Messmethodologie sollen die Mitgliedstaaten bei der Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette unterstützt werden und eine kohärente Überwachung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in der gesamten EU gewährleistet werden. Dies soll letztlich zur Verwirklichung des globalen Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr.12.3 beitragen, um die Lebensmittelverschwendung auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 pro Kopf zu halbieren und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern.

Nach dem neuen EU-Abfallrecht (angenommen im Mai 2018) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen umzusetzen und die Verschwendung von Lebensmitteln auf jeder Stufe der Lieferkette zu verringern, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten.

In dem delegierten Rechtsakt wird festgelegt, was auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette als Lebensmittelverschwendung zu zählen hat und wie gemessen werden sollte; die Datenerhebung auf nationaler Ebene kann jedoch flexibel gestaltet werden. Der Methodik zufolge sollen die Mitgliedstaaten einen Überwachungsrahmen einführen und 2020 zum ersten Mal Bericht erstatten; die ersten neuen Daten über den Umfang der Lebensmittelabfälle sollten der Kommission bis Mitte 2022 vorliegen. Der EU-Berichterstattungsrahmen wird dazu beitragen, die Berichterstattung über die Lebensmittelverschwendung durch die Unternehmen zu standardisieren, und die globale Überwachung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG-Ziel 12.3) fördern.

Der delegierte Rechtsakt unterliegt der Prüfung durch die gesetzgebenden Organe und wird dem Parlament und dem Rat bis Ende Juli übermittelt.

Weitere Informationen sind hier und hier abrufbar.