Bekämpfung von Lebensmittelbetrug: Gemeinsame Aktion OPSON VIII

Experten aus den Bereichen Justiz, Polizei, Zoll und Lebensmittel wurden bei der Untersuchung mobilisiert, um den Erfolg dieser Operation sicherzustellen, an der sich 16 Mitgliedstaaten freiwillig beteiligten. Die Aktion konzentrierte sich auf komplexe internationale Lieferketten und zielte darauf ab, ihre anfälligen Stellen zu identifizieren. Untersucht wurden insbesondere Betrugsverdachtsfälle sowie gezielte Falschzertifizierungen. Diese konzentrierten sich auf Lebensmittel und Futtermittel in erheblichen Mengen, die größtenteils importiert wurden und zur Weiterverteilung unter dem EU-Bio-Label bestimmt waren. Obwohl keine gesundheitlichen Probleme festgestellt wurden, führte die konzertierte Aktion zu Bio-Lebensmitteln zu einer Reihe von Verwaltungs- und Strafverfahren und zur Beschlagnahme von Produkten.

Parallel koordinierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Schwerpunktaktion von dreizehn europäischen Staaten, um gemeinsam etwaige Betrugsfälle bei Kaffee zu verfolgen. Während der sechswöchigen Kernphase der Operation von Anfang Januar bis Mitte Februar 2019 prüften die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland über 1,5 Tonnen gerösteten sowie gerösteten und gemahlenen Kaffee. Bei den 134 Kontrollen wurde der als 100 % Arabica deklarierte Kaffee auf einen Nachweis von Robustabohnen hin untersucht. Von der Lebensmittelüberwachung konnte in drei Fällen (ca. 2 % der untersuchten Proben) eine Irreführung festgestellt werden. Arabicabohnen erzielen unter anderem wegen des anspruchsvolleren Anbaus höhere Preise als Robustabohnen. Auch in der Schweiz und in Portugal wurden Fälle von Verfälschungen aufgedeckt. In sechs Proben wurden Arabica- durch Robustabohnen ausgetauscht. Liegen alle Ergebnisse vor, wird auf europäischer Ebene ein Gesamtbild zu Ausmaß und Strukturen beim Kaffeebetrug erstellt. Weitere Folgemaßnahmen können, auch über das Ende der Operation OPSON VIII hinaus, ergriffen werden.

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Die Pressemitteilung des BVL sowie weiterführende Informationen sind hier abrufbar.