Wissenschaftliche Studien zur Lebensmittelsicherheit werden offengelegt

Durch die neuen Regeln wird zum einen mehr Transparenz geschaffen: EU- Bürger erhalten automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt. Darüber hinaus werden Interessenträger und breite Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Zugleich müssen jedoch Daten in hinreichend begründeten Fällen vertraulich behandelt werden. Hierzu wird die Art der Informationen definiert, deren Offenlegung geschäftliche Interessen erheblich verletzen könnte.

Ferner soll eine größere Unabhängigkeit von Studien erreicht werden, die bei Zulassungsverfahren herangezogen werden: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten. Darüber hinaus erteilt die EFSA den Antragstellern, insbesondere KMU, allgemeine Instruktionen zwecks Zusammenstellung ihrer Antragsunterlagen. Die Kommission kann die EFSA auffordern, zu Überprüfungszwecken zusätzliche Studien in Auftrag zu geben, und sie kann (vor Ort) nachprüfen, ob die Laboratorien und Studien den Standards entsprechen.

Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament sind im Verwaltungsrat der EFSA angemessen vertreten und dadurch in die Entscheidungen der Behörde einbezogen. Die Mitgliedstaaten fördern die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der EFSA und vermitteln ihr die besten unabhängigen Experten.

Schließlich soll ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation während des gesamten Risikoanalyseprozesses ein systematisches Vorgehen bei der Risikokommunikation, verbunden mit einem offenen Dialog zwischen allen interessierten Parteien gewährleisten.

Die Verordnung wird im September 2019 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab Frühjahr 2021.

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