Generalanwalt Europäischer Gerichtshof: Kennzeichnung von Lebensmitteln aus dem besetzten Palästina

Das Unionsrecht verlange für ein Erzeugnis mit Ursprung in einem von Israel seit 1967 besetzten Gebiet die Angabe des geografischen Namens dieses Gebiets und gegebenenfalls die Angabe, dass das Erzeugnis aus einer israelischen Siedlung stammt, argumentierte Hogan. Die Nichtangabe könne für den Verbraucher irreführend sein (Az.: C-363/18).

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort beantragt ein Unternehmen, das auf die Nutzung von Rebflächen in den von Israel besetzten Gebieten spezialisiert ist, beim Staatsrat die Aufhebung eines Kennzeichnungserlasses. Grund ist offensichtlich die Sorge, dass Verbraucher Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten aus politischen Gründen meiden könnten. Der französische Staatsrat hatte den EuGH um Rat bei der Auslegung des EU-Rechts gebeten.

Israel hatte 1967 im Sechs-Tage-Krieg unter anderem das Westjordanland, den Gazastreifen und Ost-Jerusalem erobert. Im Westjordanland und Ost-Jerusalem leben mittlerweile mehr als 600.000 israelische Siedler. Die Palästinenser fordern die Gebiete für einen eigenen Staat – mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. Der UN-Sicherheitsrat hatte 2016 einen vollständigen Siedlungsstopp von Israel gefordert. Siedlungen wurden als Verstoß gegen internationales Recht und als großes Hindernis für einen Frieden in Nahost bezeichnet.

Während die Meinungen von Generalanwälten nicht bindend sind, folgt das Gericht häufig ihrem Rat.

Die Schlussanträge im Volltext finden Sie hier.