EU-Parlament für Bienenschutz und weniger Pestizide

Der Ausschuss schlägt vor, eine Verringerung des Einsatzes von Pestiziden als „gemeinsamen Indikator“ für die Vitalität der Kolonien festzulegen, um zu bewerten, wie wirksam nationale Maßnahmen beim Schutz von Bienen und anderen Bestäubern sind. Um die Pestizidrückstände in Bienenlebensräumen weiter zu verringern, möchten die Europaabgeordneten, dass die Reduzierung des Pestizideinsatzes ein wichtiger Bestandteil der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird. Der Ausschuss fordert schließlich mehr Mittel, um die Erforschung der Ursachen des Bienensterbens zum Schutz der Artenvielfalt der Bestäuber zu unterstützen.

Die Entschließung hebt hervor, dass die bisherigen Maßnahmen der Initiative nicht ausreichen, um Bienen und andere Bestäuber vor Landnutzungsänderungen, Verlust des Lebensraums, intensiver Landwirtschaft, Klimawandel und invasiven gebietsfremden Arten zu schützen. Die Initiative gehe nicht in ausreichendem Maße auf die Hauptursachen für den Rückgang der Bestäuber ein, die für die Artenvielfalt und die Reproduktion vieler Pflanzenarten von wesentlicher Bedeutung sind.

Neben Forderungen nach einer bestäuberfreundlichen landwirtschaftliche Erzeugung und dementsprechender Verwendung nichtchemischer Methoden der Schädlingsbekämpfung fordern die Abgeordneten die Kommission unter anderem auf, das EU-Umweltzeichen für bestäuberfreundliche Topfpflanzen zu vergeben. Zur Unterstützung der Imkerei und Vermeidung von Betrug mit verfälschtem Honig müssten die EU-Einfuhrkontrollen verstärkt und eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit obligatorischer Herkunftsangabe (mit den Namen aller Länder) für Honigmischungen eingeführt werden.

Der angenommene Text ist eine Reaktion des Parlaments auf die Mitteilung zur EU-Initiative für Bestäuber, die Mitte 2018 von der EU-Kommission vorgestellt wurde.

Das Parlamentsplenum stimmt am 18. Dezember 2019 über die Entschließung ab.

Der vorläuftige Entschließungstext ist hier abrufbar.  http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2019-0233_DE.html