EU-Konsultation Lebensmittelbestrahlung

Die Europäische Kommission hat Anfang März 2020 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung des EU-Rechtsrahmens bei Bestrahlung von Lebensmitteln gestartet.

Mit der aktuellen Konsultation soll bewertet werden, ob der derzeitige EU-Rechtsrahmen für die Bestrahlung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten noch zweckmäßig ist und die erwarteten Ergebnisse liefert. Insbesondere soll untersucht werden, ob die Ziele der Gesetzgebung, wie der freie Verkehr bestrahlter Lebensmittel im Binnenmarkt bei gleichzeitiger Gewährleistung sicherer Lebensmittel sowie ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, erreicht wurden und ob diese Ziele immer noch relevant sind. Im Einzelnen befassen sich die Fragen mit den Vor- und Nachteilen, der Umsetzung auf nationaler Ebene, den Verwendungsbereichen, Kosten und Auswirkungen der geltenden Regelungen.

Die Richtlinien, um die es geht, Richtlinien Nr. 1999/2/EG (Rahmenrichtlinie) und 1999/3/EG (Durchführungsrichtlinie), legen den rechtlichen Rahmen zur Verbesserung des freien Verkehrs mit bestrahlten Lebensmitteln im Binnenmarkt fest. Die Behandlung kann nach den derzeitigen EU-Regelungen nur in zugelassenen Behandlungseinrichtungen unter strengen Sicherheitsbedingungen und nur für bestimmte Arten von Lebensmitteln erfolgen, die einer günstigen wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wurden. Bestrahlte Lebensmittel, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen gekennzeichnet werden. Alle bestrahlten Lebensmittel, die aus einem Drittland in die EU importiert werden, müssen in von der EU zugelassenen Einrichtungen behandelt werden und die Lebensmittel müssen den EU-Anforderungen entsprechen.

Die EU-Positivliste der zur Bestrahlung zugelassenen Lebensmittel enthält zurzeit nur getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsegewürze, so dass nur diese Kategorie bestrahlter Lebensmittel innerhalb der EU frei zirkulieren kann. In sieben Mitgliedstaaten existieren nationale Zulassungen für die Bestrahlung anderer Lebensmittelkategorien als die der EU-Liste aus der Zeit vor der Geltung der EU-Regelungen. Dies bedeutet, dass sieben Mitgliedstaaten die Bestrahlung einer Reihe von Lebensmitteln genehmigen und durchführen können, während andere Mitgliedstaaten diese bestrahlten Lebensmittel weiterhin einschränken oder verbieten können, da diese Lebensmittel noch nicht auf die harmonisierte EU-Liste gesetzt wurden.

Seit 2007 werden durchschnittlich 6000 Tonnen Lebensmittel pro Jahr bestrahlt. Dies umfasst hauptsächlich Froschschenkel (55%) und getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsegewürze (16%).

Die Kommission wird voraussichtlich Ende 2020 ihren Bewertungsbericht zum Thema vorlegen, in welchen die Konsultationsbeiträge einfließen werden. Weitere Informationen und der Fragebogen sind hier abrufbar.