Evaluierung Herkunftskennzeichnung Fleisch
3.141.32.53Die EU-Vorschriften zur obligatorischen Angabe der Herkunft des Landes für bestimmte Fleischsorten haben sich als wichtige Information für die Verbraucher erwiesen und sind gleichzeitig zuverlässig.
Dies ist eine der wichtigsten Erkenntnisse der Mitte November 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie zur Bewertung der obligatorischen Angabe der Herkunftslandkennzeichnung für bestimmte Fleischsorten.
Im Übrigen stellt die Studie fest, dass die betreffende Verordnung keine Auswirkungen auf den Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts gehabt hat, obwohl in bestimmten Fällen einige Änderungen der Handelsströme eingetreten zu sein scheinen. Die Rückverfolgbarkeitssysteme seien im Allgemeinen wirksam und effizient. Die Anwendung zusätzlicher nationaler Vorschriften sei nicht weit verbreitet und könne als Erfüllung spezifischer nationaler Bedürfnisse angesehen werden. Hinsichtlich der Ursprungskennzeichnung für leicht verarbeitetes Fleisch sollten die Erfahrungen der ab 1. April 2020 geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 (Herkunftsangabe bei Primärzutaten) genutzt werden, um zu bewerten, inwieweit diese „Lücken“ in der untersuchten Verordnung behebt. Kostensteigerungen und Verwaltungsaufwand für die Betreiber seien erfolgreich minimiert worden.
Die vorgelegte Studie fließt in die laufende umfassende Gesamtbewertung der geltenden Verordnung zur obligatorischen Angabe der Herkunftslandkennzeichnung für bestimmte Fleischsorten (Verordnung Nr. 1337/2013) ein, zu welcher auch die bereits im Frühjahr durchgeführte öffentliche Konsultation gehört. Ziel der Bewertung ist es zu bewerten, ob die Vorschriften für Lebensmittelinformationen für Verbraucher in Bezug auf die obligatorische Ursprungskennzeichnung für bestimmte Fleischsorten: wirksam, effizient, kohärent, relevant sind und angesichts ihrer Ziele und des aktuellen Bedarfs in diesem Sektor einen Mehrwert für die EU bringen.
Die Kommission beabsichtigt, die Evaluierung mit der Veröffentlichung ihres endgültigen Bewertungsberichts im ersten Quartal 2021 abzuschließen.
Die jetzt veröffentlichte Studie kann hier abgerufen werden: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/f8689aa1-2307-11eb-b57e-01aa75ed71a1/language-en