Ratsschlussfolgerungen Kennzeichnungsthemen verabschiedet

Während der Dezember-Sitzung des EU-Agrarrats am 14./15. Dezember 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten unter deutschem Ratsvorsitz auf sogenannte Schlussfolgerungen unter anderem zu einem EU-weiten Tierwohlkennzeichen sowie zu drei lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Themenbereichen Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Packung, Nährwertprofile und Herkunftskennzeichnung.

Die Minister waren sich im Allgemeinen einig über die Bedeutung einer EU-harmonisierten Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Packung, auch im Hinblick auf die Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung. Sie ermutigten die Europäische Kommission außerdem, einen entsprechenden Legislativvorschlag auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung auszuarbeiten. Obwohl die Mitgliedstaaten den vom Vorsitz ausgearbeiteten Text weitgehend unterstützten, bestand kein Konsens. Mit Unterstützung von 23 Mitgliedstaaten wird die Präsidentschaft den Text lediglich als „Schlussfolgerungen der Präsidentschaft“ statt des „Ministerrates“ herausgeben.

Uneinigkeit bestand insbesondere hinsichtlich des Umfangs und Formats eine künftigen Nährwertkennzeichnungssystems, bezüglich der Frage der Notwendigkeit spezifischer Anwendungsbedingungen oder Ausnahmen für bestimmte Produkte sowie zu der Frage, ob die Nährstoffprofile, die die Kommission erstellen will, auch als Grundlage für die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Packung verwendet werden sollten.

Ferner hat der Rat Schlussfolgerungen zu einem EU-weiten Tierschutzkennzeichen angenommen. In dem verabschiedeten Text ersucht der Rat die Europäische Kommission, einen Vorschlag für ein EU-weites für Lebensmittel vorzulegen, die nach Tierschutzstandards erzeugt werden, die höher sind, als in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen. Damit soll der Wunsch der Verbraucher nach leichter Erkennbarkeit von Lebensmitteln, die nach strengeren Tierschutzstandards erzeugt wurden, unterstützt werden. Es sei notwendig, bei dem Tierschutzkennzeichen alle Nutztierarten während ihres gesamten Lebens (einschließlich Transport und Schlachtung) schrittweise einzubeziehen und für ein reibungsloses Zusammenspiel mit bestehenden Tierschutzkennzeichnungen zu sorgen.

Die Ratsschlussfolgerungen zum EU-Tierwohlkennzeichen sind hier erhältlich:

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13691-2020-INIT/de/pdf

Die Pressemitteilung zu den übrigen Kennzeichnungsthemen ist hier abrufbar:

https://www.eu2020.de/eu2020-de/aktuelles/pressemitteilungen/europaeische-lebensmittelkennzeichnung-deutsche-praesidentschaft-/2427774