EU-Konsultation Lebensmittelzusatzstoffe

Ziel des Rechtsakts ist eine Anpassung der Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe im Lichte der EU-Transparenzverordnung über die Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette. Letztere enthält neue Vorschriften über die Beratung der Antragsteller, in Auftrag gegebene Studien, öffentliche Konsultationen zu wissenschaftlichen Studien, Offenlegung der Anträge und der stützenden wissenschaftlichen Studien/Daten, Vertraulichkeit und Standarddatenformate.

Der jetzt vorgelegte Entwurf regelt Transparenz-, Vertraulichkeits- und Verfahrensanforderungen für die EU-Risikobewertung der untersuchten Stoffe. Insbesondere wird die Möglichkeit näher geregelt, das Personal der Behörde vor der Einreichung um Rat zu ersuchen; wie auch die Verpflichtung, der Behörde einschlägige Studien mitzuteilen sowie die Verpflichtung der Behörde, Dritte zu konsultieren.

Bis zum 09. April 2021 kann zum Entwurf des Rechtsakts Stellung genommen werden:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12141-Amending-the-rules-concerning-the-addition-of-vitamins-minerals-to-foods-in-view-of-the-new-Transparency-Regulation